Hintergrund: So soll der Euro gerettet werden
Frankfurt/Main (dpa) - Die Staatsschuldenkrise im Euroraum hält die Märkte in Atem und zwingt die Politik zu immer umfangreicheren Rettungspaketen. Der Bundestag stimmt am Donnerstag über die Reform des Euro-Rettungsschirms EFSF ab.
Der Fonds soll dann spätestens 2013 vom dauerhaften Rettungsschirm ESM abgelöst werden. Zudem gibt es für Griechenland inzwischen zwei gesonderte Rettungspakete. Im einzelnen wurden folgende Hilfen für Euroländer auf den Weg gebracht:
GRIECHENLAND I: Im Mai 2010 gab es die Premiere für eine milliardenschwere Rettungsaktion. Griechenland bekam Kreditzusagen der Eurostaaten und des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Umfang von 110 Milliarden Euro.
GRIECHENLAND II: Im Juli 2011 einigten sich die Euroländer und der IWF auf ein neues Paket für Griechenland, das - neben einem freiwilligen Beitrag der privaten Finanzwirtschaft - 109 Milliarden Euro umfassen soll. Das neue Griechenlandprogramm soll durch den EFSF-Fonds finanziert werden. Voraussetzung ist, dass die Finanzwirtschaft ihr Angebot einhält und unter anderem Anleihen in Höhe von 135 Milliarden Euro, die bis 2020 fällig werden, verlängert. Der IWF sollte sich wieder an der Finanzierung beteiligen.
EFSF: Die „Europäische Finanzstabilisierungsfazilität“ (EFSF) besteht seit Frühjahr 2010. Er ist der derzeitige Rettungsschirm, der Irland und Portugal mit günstigen Krediten versorgt. Das Geld für die Kredite borgt sich der Fonds am Kapitalmarkt. Die Euro-Länder stellen anteilig Garantien bereit. Geschäftsführer ist der Deutsche Klaus Regling.
Die Staats- und Regierungschefs der Eurozone beschlossen im Juli, den EFSF nachzubessern - auch weil das bisherige Volumen für größere Krisenfälle wie Italien oder Spanien womöglich nicht ausreichen würde. So soll sein Garantierahmen auf 780 Milliarden Euro aufgestockt werden, damit er über die Bürgschaften der Länder auch wirklich für 440 Milliarden Notkredite vergeben kann. Deutschland schultert von diesen Bürgschaften künftig rund 211 Milliarden Euro.
Außerdem soll der EFSF auch Staatsanleihen von Krisenstaaten aufkaufen können, damit deren Kurse nicht ins Bodenlose fallen. Bisher war notgedrungen die Europäische Zentralbank auf dem Anleihemarkt aktiv. Zudem kann der Fonds künftig vorsorglich eingreifen und einem hoch verschuldeten Land Kreditlinien bereitstellen. Schließlich soll der EFSF Darlehen an Staaten zur Rekapitalisierung ihrer Finanzinstitute gewähren können. Das kann auch Länder betreffen, die stabil sind, deren Banken durch Schieflage eines anderen Euro-Staates aber bedroht sind. Insgesamt sollen so Ansteckungsgefahren verhindert werden. Über diese Erweiterung stimmen die Parlamente derzeit ab, der Bundestag an diesem Donnerstag.
ESM: Der Rettungsschirm EFSF wird spätestens Mitte 2013 vom dauerhaften Rettungsfonds ESM abgelöst. Der „Europäische Stabilitätsmechanismus“ soll 500 Milliarden Euro an Kredithilfen zur Verfügung stellen können. Dabei werden die Euroländer nicht mehr nur Bürgschaften beisteuern, sondern zum Teil tatsächlich Kapital einzahlen. Das wird unmittelbar die Staatshaushalte belasten. Der ESM muss noch im kommenden Jahr von den Mitgliedsländern verabschiedet werden. Auch private Gläubiger sollen sich an den Hilfen beteiligen, allerdings nicht automatisch, sondern von Fall zu Fall. Damit soll auch eine „geordnete Insolvenz“ von Krisenstaaten ermöglicht werden. Ansonsten kann der ESM das, was die neue Version des EFSF auch kann.