Hintergrund: Streitpunkt Reststrommengen

Berlin (dpa) - Der große Knackpunkt beim Atomausstieg sind die Reststrommengen. Von den stillgelegten Meilern dürfen diese auf die neun noch laufenden Meiler übertragen werden. Sind sie nicht bis zum jeweiligen Abschaltdatum verbraucht, sollen sie verfallen.

Daher könnten die Konzerne auf hohe Entschädigungen klagen, weil sie einen Eingriff in Eigentumsrechte sehen - schließlich waren ihnen die Reststrommengen im Atomgesetz von 2002, auf das Union und FDP nun weitgehend zurückgehen, zugesichert worden. Konzerne wie RWE oder Vattenfall dürften Probleme haben, ihre überschüssigen Strommengen an Eon oder EnBW zu verkaufen, da diese selbst erst einmal sehen müssen, dass sie ihren ganzen Strom in ihren AKW noch produzieren können.

Besonders RWE fürchtet Milliarden-Einbußen wegen des Sonderfalls Mülheim-Kärlich. Das AKW bei Koblenz war 1988 aus Rechtsgründen stillgelegt worden. Die Erdbebengefahr im Rheingraben war unzureichend berücksichtigt worden. Das 3,6 Milliarden Euro teure Kraftwerk lieferte insgesamt nur 13 Monate lang Strom. Wegen der kurzen Laufzeit wurde RWE im Atomkonsens im Jahr 2000 eine Reststrommenge von 107 Milliarden Kilowattstunden zugestanden. Dies entspricht der Menge, die Mülheim-Kärlich in zehn Jahren hätte produzieren können.