Hintergrund: Waffenstillstand oder Feuerpause

Berlin (dpa) - Die Begriffe Feuerpause, Waffenruhe oder Waffenstillstand werden mitunter nicht deutlich genug unterschieden. Im völkerrechtlichen Sprachgebrauch hat sich die Trennung zwischen einer meist vorübergehenden Waffenruhe (Feuerpause) und einem vertraglich festgelegten Waffenstillstand eingebürgert.

So dürfte das Angebot Gaddafis an die Aufständischen wohl als Waffenruhe zu verstehen sein. Sie soll etwa die Bergung von Verletzten oder den Durchlass von Unterhändlern ermöglichen. Ein Waffenstillstand ist dagegen oft Vorstufe zu einem Friedensvertrag. Gemäß den Genfer Konventionen sind die Kriegsparteien in einem Waffenstillstandsvertrag verpflichtet, den Zivilinternierten und Kriegsgefangenen die Rückkehr zu ermöglichen. Die Armeen werden durch eine entmilitarisierte Zone getrennt, ferner wird eine Waffenstillstandslinie festgelegt.

Das grundlegende völkerrechtliche Vertragswerk über das Verhalten im Krieg, die Haager Landkriegsordnung von 1907, kennt allerdings nur den Begriff „Armistice“, der zumeist mit Waffenstillstand übersetzt wird. In Artikel 36 der Haager Landkriegsordnung ist definiert: „Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. Ist eine bestimmte Dauer nicht vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jederzeit die Feindseligkeiten wieder aufnehmen.“