Hintergrund: Wann ermittelt die Bundesanwaltschaft?
Karlsruhe (dpa) - Die Bundesanwaltschaft ist die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik. Die Karlsruher Behörde, die vom Generalbundesanwalt geleitet wird, darf nur in bestimmten Fällen Ermittlungen übernehmen.
Vereinfacht gesagt geht es dabei vor allem um Fälle mit Staatsschutzcharakter - also vor allem Terrorismus und Spionage. Außerdem ist die Behörde für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zuständig.
Die Bundesanwaltschaft führt unter anderem Ermittlungen gegen Verdächtige aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus sowie bei politisch motivierten Gewalttaten, die die innere oder äußere Sicherheit Deutschlands in besonderem Maße berühren. So ist die Bundesanwaltschaft immer zuständig, wenn es um die Bildung terroristischer Vereinigungen geht.
Bei anderen Straftaten wie der „verfassungsfeindlichen Sabotage“ übernehmen die Karlsruher Strafverfolger die Ermittlungen nur, wenn sie aufgrund der Umstände von einer „besonderen Bedeutung“ des Falles ausgehen.