Hintergrund: Zusammensetzung der Bundesversammlung

Berlin (dpa) - Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestags und derselben Anzahl von Mitgliedern, die von den Landtagen bestimmt werden. Angesichts von 620 Bundestagsabgeordneten hätte die Bundesversammlung also 1240 Mitglieder.

Die Mehrheitsverhältnisse sind aber unsicher. Derzeit könnten Union und FDP nach Berechnungen des Internetportals Wahlrecht.de äußerst knapp die in den ersten beiden Wahlgängen nötige absolute Mehrheit aufbringen - wenn die von ihnen entsandten Wahlleute geschlossen abstimmen würden.

Aktuell läge die absolute Mehrheit bei 621 Stimmen. Laut Wahlrecht.de könnte Schwarz-Gelb derzeit 622 bis maximal 624 Stimmen erreichen (Union 486 bis 488 Stimmen, FDP 136). SPD und Grüne kämen zusammen auf 475 bis 477 Stimmen, gemeinsam mit der Linken wären es höchstens 602. Die sonstigen Parteien hätten 16 Sitze.

Bestand hat diese derzeitige Zusammensetzung der Bundesversammlung vorerst bis zur Landtagswahl im Mai in Schleswig-Holstein, danach muss neu gerechnet werden. Wie viele Mitglieder welches Bundesland genau entsenden kann, legt die Bundesregierung auf Basis der Einwohnerzahlen aktuell fest, wenn die Wahl des Bundespräsidenten ansteht.

Bei der vergangenen Bundesversammlung, die am 30. Juni 2010 Christian Wulff zum Staatsoberhaupt wählte, hatte Schwarz-Gelb noch ein dickeres Stimmpolster. Dieses ist nach den jüngsten Landtagswahlen geschrumpft. Selbst damals aber hatten Union und FDP ihren Kandidaten erst im dritten Wahlgang durchsetzen können, in dem auch die einfache Mehrheit ausreicht.