Hintergrund Jugendliche und Heranwachsende im Strafrecht
Karlsruhe (dpa) - Das Jugendstrafrecht gilt zwingend für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag werden sie als Heranwachsende bezeichnet. Dann ist eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht möglich.
Diese Entscheidung trifft das Gericht: „Es kann dafür zum Beispiel Gutachten über die sittliche und geistige Entwicklung des Angeklagten einholen“, sagt Jochen Herkle, Sprecher des Landgerichts Karlsruhe. Ab dem 21. Geburtstag gilt zwingend Erwachsenenstrafrecht.
Jugendliche werden vor Jugendgerichten angeklagt. Die Verhandlung ist grundsätzlich nicht öffentlich. Auch Heranwachsende werden grundsätzlich vor Jugendgerichten angeklagt. Die Verhandlung ist aber öffentlich. Ob Heranwachsende strafrechtlich als Erwachsene oder Jugendliche behandelt werden, entscheidet sich erst am Ende des Prozesses, wenn das Urteil gefällt wird.
Wer unter das Jugendstrafrecht fällt, dem drohen bei schweren Verbrechen wie Mord maximal zehn Jahre Haft. Erwachsene können zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilt werden.