Kanzleramt legt Nahles' Arbeitsstättenverordnung auf Eis
Berlin (dpa) - Das Kanzleramt hat die umstrittene Arbeitsschutzverordnung von Ministerin Andrea Nahles vorerst auf Eis gelegt. Die SPD-Politikerin sagte, im weiteren Verfahren sei nun das Kanzleramt am Zug.
Es sei nun nicht mehr in ihren Händen, wann die Verordnung in Kraft treten kann. Sie erwarte nun „eine klare Ansage des Kanzleramts“.
Die Arbeitgeber hatten die geplante Überarbeitung der seit Jahrzehnten geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz massiv kritisiert. Sie sprachen von teils absurden Vorgaben und warnten vor überbordender Bürokratie. Im Koalitionsausschuss am Dienstagabend war sie auch zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD strittig. Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) habe viele Einwände formuliert, hieß es.
Arbeitgeber-Präsident Ingo Kramer sprach von einer „sehr guten Nachricht“, sollte die Regierung von der geplanten Änderung der Arbeitsstättenverordnung Abstand nehmen. Sie zeige damit, „dass sie ihren Beschluss vom Dezember 2014, den weiteren Anstieg von Bürokratie zu vermeiden, ernst nimmt“.
Gewerkschaften zeigten sich verärgert. Das geschäftsführende Vorstandsmitglied der IG Metall, Hans-Jürgen Urban, sprach von einem „verantwortungslosen Taktieren“ der Arbeitgeber auf Kosten der Gesundheit von Beschäftigten. „Es ist keine Sternstunde der Demokratie, wenn Arbeitgeberverbände in einem medialen Handstreich die Beschlüsse von Verfassungsorganen zunichtemachen können.“
Wie es nun weitergeht, war am Donnerstag zunächst offen. In Regierungskreisen hieß es, die Verordnung befinde sich weiter in der regierungsinternen Abstimmung. Es finde „eine Verständigung über die Inhalte statt“.
Im Nahles-Ministerium hieß es, sie sei weiter im Gespräch mit dem Kanzleramt. Eine offizielle Mitteilung aus dem Kanzleramt sei bisher nicht eingegangen. Sie stehe zu dieser Verordnung, sagte Nahles. Sie habe in der Diskussion bisher Kompromissbereitschaft gezeigt. Im übrigen sei die Verordnung drei Jahre beraten worden, sie in der Ressortabstimmung gewesen und mit drei Änderungswünschen vom Bundesrat gebilligt worden.
Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ ihrer Verordnung vorerst gescheitert. Offiziell habe der Koalitionsausschuss in seiner Sitzung die Verabschiedung durch das Kabinett nur erneut vertagt. In hochrangigen Koalitionskreisen hieß es nach Angaben der Zeitung jedoch: „Das Ding ist tot.“
Als ein Beispiel für die überbordende Regelungswut wurde die Verpflichtung genannt, abschließbare Spinde am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. In der „Passauer Neuen Presse“ bekräftigte Nahles: „Ich hänge nicht an den Spinden, auch wenn es natürlich durchaus hilfreich ist, Wertsachen sicher wegschließen zu können.“ Wenn sich Regelungen „als überflüssig erweisen, bin ich die Letzte, die darauf beharrt“.