Kinderpornos: Experten wollen auch gegen Posing-Fotos vorgehen
Berlin (dpa) - Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat eine Verschärfung der Gesetze gegen Kinderpornografie gefordert.
„Der Fall Edathy zeigt klar, dass es hier eine Gesetzeslücke gibt“, sagte Rörig der Tageszeitung „Die Welt“. Diese Lücke müsse geschlossen werden: „Wenn Darstellungen von Kindern erzeugt werden, um sexuelle Interessen von Erwachsenen zu befriedigen, muss dies im Sinne eines besseren Kinderschutzes strafrechtlich sanktioniert werden.“
Im Strafrecht wird bei Kinderpornografie zwischen Kategorie eins und Kategorie zwei unterschieden. Bei Kategorie zwei sind nackte Kinder, aber nicht explizit ihre Genitalien im Fokus. Solche Aufnahmen sind nach derzeitiger Gesetzeslage nicht strafbar. Bei Kategorie eins handelt es sich um strafbares kinderpornografisches Material.
Auch der Deutsche Kinderschutzbund dringt darauf, die Gesetze zum Schutz vor Kinderpornografie zu überprüfen. „Die massenhafte Verbreitung und kommerzielle Verwertung sogenannter Posing-Fotos sind ein Alarmsignal“, sagte Bundesgeschäftsführerin Paula Honkanen-Schoberth der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag). „Denn man muss immer bedenken, dass dahinter Gewalt und Missbrauch von Kindern stehen können.“