Hintergrund Koalitions-Kompromisse: Von Einbruch bis Sozialbetrug

Berlin (dpa) - Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sechs Monate vor der Wahl im Koalitionsausschuss eine Reihe von Streitthemen abgeräumt. Wesentliche Punkte wie die Begrenzung von Managergehältern oder die Ehe für alle blieben aber offen.

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Wichtige Entscheidungen:

- Einbruchsdiebstahl: Die Mindeststrafe soll auf ein Jahr Haft angehoben werden - die Koalition erhofft sich davon einen größeren abschreckenden Effekt. Mit der Einstufung als Verbrechen soll verhindert werden, dass Verfahren rasch eingestellt werden können.

SPD-Bedenken, auch eher harmlose „Dumme-Jungen“-Streiche könnten so zwangsläufig zu einer zwölfmonatigen Haftstrafe führen, wurden ausgeräumt: Die Neuregelung gilt ausdrücklich für eine „dauerhaft genutzte Privatwohnung“. Gartenlauben oder Übernachtungszimmer in Büros ohne große Privatsphäre sind ausgenommen.

- Sozialleistungsbetrug: Fälle wie der des Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri, der mit diversen Identitäten Sozialleistungen erschlichen hatte, sollen einfacher aufgedeckt werden können. Die Sozialbehörden bekommen deshalb per Gesetz die Möglichkeit, Fingerabdrücke abzurufen, die in der Kerndatenbank der an den Asylverfahren beteiligten Behörden enthalten sind.

- Missbrauch mit der Vaterschaft: Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) sollen kurzfristig einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem Betrug bei der Anerkennung von Vaterschaften verhindert werden soll. Per Vaterschaftstest soll Missbrauch erkannt werden können, der darauf zielt, dass ausländische Männer in Deutschland bleiben dürfen.

- Kinderehe: Der Koalitionsausschuss bestätigt die Einigung der Fraktionen auf ein Verbot von Kinderehen. Danach sollen Ehen von Menschen unter 16 Jahren für nichtig erklärt werden, auch wenn sie im Ausland geschlossen wurden. Generell sollen Ehen erst im Alter von 18 Jahren geschlossen werden dürfen.

- Familiennachzug: Vor allem, wenn Minderjährige betroffen sind, soll der Familiennachzug von Flüchtlingen im Einzelfall leichter werden. Zwar gibt es heute schon eine Härtefallregelung - die 2016 aber nur etwa 50 Mal genutzt wurde.

- Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften: Ihr Schutz vor sexuellen Übergriffen soll mit Bundesgesetzen einheitlich verbessert werden. Die Länder sollen beim hohen Betreuungsaufwand für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge entlastet werden.

- Prävention gegen islamistischen Extremismus: Die Vorbeugung gegen islamistischen Extremismus wird weiter verstärkt. Im Haushalt 2018 sind 100 Millionen Euro für ein „Nationales Präventionsprogramm“ vorgesehen. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagt: „Wir müssen verhindern, dass Jugendliche sich radikalisieren und damit eine Gefahr für sich selbst und unser Land werden.“

- Bildungs- und Wissenschaft: Das Urheberrecht für wissenschaftliche Publikationen soll beschränkt werden, damit Materialien in Forschung und Lehre, Schulen und Bibliotheken leichter genutzt werden können. Das könnte den Versand elektronischer Kopien durch Büchereien genauso betreffen wie die automatisierte Auswertung ganzer Editionen, um etwa besonders häufig auftretende Formulierungen in Texten zu finden.

- Bund-Länder-Finanzen: Eine Privatisierung der geplanten Fernstraßengesellschaft des Bundes und ihrer regionalen Töchter wird ausgeschlossen - ein entsprechender Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Dezember wird bekräftigt. Umstrittene Straßenbauprojekte in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) - also mit Beteiligung von Investoren - sollen nur in Einzelfällen erlaubt werden.