Kommunen begrüßen europäisches Hartz-IV-Urteil
Berlin/Luxemburg (dpa) - Die kommunalen Spitzenverbände, die Bundesregierung und die Union haben das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Beschränkung von Hartz-IV-Leistungen für EU-Zuwanderer begrüßt.
Wer allein mit dem Ziel nach Deutschland komme, Nutzen aus dem Sozialhilfesystem zu ziehen, dem könnten zu Recht Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende verweigert werden, sagte der Präsident des Deutschen Städtetages, Ulrich Maly (SPD/Nürnberg). Es bleibe aber dabei, dass der Einzelfall geprüft werde.
Das Bundesarbeitsministerium begrüßte die rechtliche Klarstellung. Das Freizügigkeitsrecht sei ein hohes Gut und symbolisiere geradezu die Idee der Europäischen Union. Jedoch sei festgelegt, dass zuwandernde Unionsbürger zunächst grundsätzlich selbst für ihre Existenzmittel aufkommen müssten.
Auch der Deutsche Landkreistag sieht sich mit dem Urteil in seiner Haltung bestätigt. Wer ohne ausreichende Existenzmittel nur wegen der Sozialleistungen oder zum Zweck der Jobsuche eingereist sei, dem könnten Sozialmittel versagt werden, sagte Präsident Reinhard Sager (CDU/Ostholstein). Diese gewisse Form von „Sozialtourismus“ müsse unterbunden werden.
CDU-Generalsekretär Peter Tauber sagte, mit der Entscheidung werde all jenen ein Riegel vorgeschoben, „die nur deshalb nach Deutschland kommen, um Geld aus den deutschen Sozialkassen abzugreifen“. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer sagte: „Ja zur Freizügigkeit von Menschen, die wirklich arbeiten wollen, aber ein klares Nein zu Sozialtourismus und Sozialmissbrauch.“ Wer nur nach Deutschland komme, um sich in die soziale Hängematte legen zu wollen, dem können Sozialleistungen verweigert werden.
Auch die Alternative für Deutschland (AfD) begrüßte das Urteil. Konrad Adam aus dem AfD-Führungsgremium bedauerte, dass das Urteil nicht auf EU-Bürger, die zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, übertragbar sei. Er fügte hinzu: „Auch hier müssen die Luxemburger Richter schnell Klarheit schaffen.“
Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche weitere Maßnahmen zur Eindämmung von Armutsmigration beschlossen, die noch vom Bundesrat gebilligt werden müssen. Anfang des Jahres hatte die CSU mit dem Slogan „Wer betrügt, der fliegt“ die Debatte angeheizt. Daraufhin hatte die schwarz-rote Koalition einen Ausschuss eingesetzt, der einen Maßnahmen-Katalog erstellte. Unter anderem müssen Zuwanderer bei Täuschung der Behörden künftig mit befristeten Wiedereinreiseverboten rechnen. Das Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche wird in der Regel auf sechs Monate beschränkt. Um den Mehrfachbezug von Kindergeld auszuschließen, wird die Vorlage einer Steueridentifikationsnummer verlangt.