EU-Kommission begrüßt Luxemburger Urteil zu Sozialleistungen
Luxemburg (dpa) - Die EU-Kommission begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu Sozialleistungen für Ausländer.
11.11.2014
, 13:25 Uhr
Das Grundsatz der Freizügigkeit für EU-Bürger bedeute „nicht das Recht auf freien Zugang zu Sozialsystemen der Mitgliedstaaten“. Das sagte eine Sprecherin der Behörde am Dienstag in Brüssel.
Die Kommission habe diese Linie mehrfach deutlich gemacht. Das Urteil bringe mehr Klarheit für EU-Bürger, die in anderen Mitgliedsländern leben. Deutschland kann laut Urteil des EuGH Zuwanderern ohne Job unter bestimmten Bedingungen Hartz-IV-Leistungen verweigern.