In einer Sondersitzung des Ausschusses schilderte Schürmann die Bemühungen der Behörden, dem Tunesier Vorbereitungen eines terroristischen Anschlags nachzuweisen. Am Ende sei es allen Behörden von Bund und Ländern auch gemeinsam nicht gelungen, ausreichend konkrete Hinweise zusammenzutragen, die von der Justiz als Tatverdacht hätten gewertet werden können, sagte er. Dabei hätten die Ermittler „alle rechtlichen Befugnisse bis an die Grenze ausgeschöpft, um mögliche Gefahren abzuwehren“.
Amri hatte am 19. Dezember einen Lastwagen in einen Berliner Weihnachtsmarkt gesteuert und zwölf Menschen getötet. Eine Ausländerbehörde in Nordrhein-Westfalen war für den Tunesier zuständig. Amri bewegte sich aber nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern in ganz Deutschland. Mehrere Sicherheitsbehörden hatten ihn schon lange als islamistischen Gefährder eingestuft.