Limit für Gehälter: Kommission sieht Deutschland vorn
Frankfurt/Main (dpa) - Nach dem Schweizer Volksvotum zur Begrenzung von Managergehältern sieht die Regierungskommission für gute Unternehmensführung („Corporate Governance“) nur wenig Nachbesserungsbedarf in Deutschland.
„Vieles von dem, was in der Schweiz aktuell diskutiert wird, ist in Deutschland aber heute schon Standard“, sagte am Montag der Kommissions-Vorsitzende, Commerzbank-Aufsichtsratschef Klaus-Peter Müller. Seit Einführung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung 2009 sei es bei großen Aktiengesellschaften Normalität, dass die Hauptversammlung das jeweilige Vorstandsvergütungssystem billige.
Die Schweizer hatten am Sonntag einem Volksbegehren gegen überzogene Managervergütungen zugestimmt. Die Initiative zielt darauf ab, Exzesse bei Bonus-Zahlungen, Abfindungen und Gehältern für Manager börsennotierter Unternehmen durch die Stärkung der Aktionärsrechte zu unterbinden. Über die Höhe von Managervergütungen sollen die Aktionäre jährlich entscheiden können.
Die deutsche Kommission hatte angeregt, dass die individuellen Vergütungen in ihrem Gesamtbetrag und auch ihren einzelnen Vergütungsteilen nach oben begrenzt sein sollen. Diese individuellen Obergrenzen solle der Aufsichtsrat - nicht die Aktionäre - unternehmensspezifisch festlegen. „Das Feedback, das die Regierungskommission im Rahmen der laufenden Anhörung bislang auf die Vorschläge erhalten hat, zeigt, dass die Richtung stimmt“, sagte Müller.
Die vorgeschlagenen Anpassungen sollen im Mai abschließend beraten werden. Die Empfehlungen sind für die Firmen rechtlich nicht bindend. Sie müssen aber jährlich bekanntgeben, ob sie sie befolgen. Nach Angaben der Regierungskommission halten sich praktisch alle Dax-30-Unternehmen an die Empfehlungen.