Vater gefasst Mutmaßlicher Kindermörder aus Hamburg in Spanien verhaftet
Hamburg (dpa) - Nach dem Mord an einer Zweijährigen in Hamburg ist der tatverdächtige Vater in Spanien gefasst worden. Der Mann sei an diesem Sonntagmittag in der Region San Sebastian verhaftet worden, teilte die Polizei am Nachmittag mit.
Ersten Erkenntnissen zufolge flüchtete der 33-Jährige über Frankreich nach Spanien. Das Mädchen war am vergangenen Montag an einer Schnittverletzung am Hals gestorben.
„Zielfahnder waren ihm auf der Spur“, sagte eine Polizeisprecherin in Hamburg über den Verdächtigen. „Das war ein echter Ermittlungserfolg.“ Welches die nächsten Schritte der Justiz sein werden, würden die Behörden in den nächsten Tagen abstimmen.
Das kleine Mädchen war am vergangenen Montag in der Wohnung der Familie im Stadtteil Neugraben-Fischbeck mit einer Schnittverletzung am Hals gefunden worden. Die 32 Jahre alte Mutter war zuvor zur Polizeiwache gegangen, um ihren Mann wegen Bedrohung anzuzeigen. Die Polizei war einem Sprecher zufolge schon mehrfach wegen häuslicher Gewalt gerufen worden. Als die Beamten diesmal die Wohnung betraten, entdeckten sie das tote Kind. Noch in der Nacht begann die Fahndung nach dem Vater, einem abgelehnten Asylbewerber aus Pakistan.
Der Mann war der Staatsanwaltschaft bereits bekannt. Gegen ihn war schon ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung an einem Sohn seiner Frau aus einer früheren Beziehung eingeleitet worden. Der Junge habe aber keine körperlichen Schäden erlitten, hatte Oberstaatsanwältin Nana Frombach gesagt. Auch wegen des Verdachts der Bedrohung seiner Ehefrau wurde gegen den Mann ermittelt.
Das Jugendamt im Bezirk Harburg betreute die Familie. Zwei Mal gab es einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung - beide Male habe sich das aber nicht bestätigt, sagte eine Sprecherin des Bezirksamts.
Ein Motiv des 33-jährigen Vaters ist nicht bekannt. Bei dem Mann handelt es sich um einen abgelehnten Asylbewerber aus Pakistan. Entsprechende Medienberichte hatte ein Sprecher der Ausländerbehörde bestätigt. Sein Asylantrag aus Hessen war Anfang 2012 abgelehnt worden, er wurde aber weiter geduldet.
Nach der Geburt des Mädchens durfte der Pakistaner im Januar 2016 nach Hamburg ziehen. Dort stellte er einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis, der den Angaben zufolge jedoch abgelehnt wurde. Dagegen legte der Vater Widerspruch ein. Sein Anwalt erreichte mit einem Eilantrag einen sogenannten Hängebeschluss des Verwaltungsgerichts - das heißt, der Mann durfte aufgrund der familiären Bindung vorerst nicht abgeschoben werden.
Bei jedem vierten Kind, das in Deutschland durch Mord oder Totschlag stirbt, stehe der Tod im Zusammenhang mit einer gescheiterten Beziehung, erläuterte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Rainer Becker. Bei schwierigen Beziehungen entstehe oft der Wunsch, dem Partner etwas besonders Grausames anzutun, das diesen sein Leben lang belastet. Etwa zwei Drittel der Täter seien männlich.
Die Jugendämter müssten dafür sensibilisiert werden, die totale Eskalation eher in Betracht zu ziehen, sagte Becker. Er forderte standardisierte Verfahren für die Risikoanalyse von eskalierter Gewalt. Solche Verfahren könnten es Jugendämtern, Polizisten und Familiengerichten erleichtern, Gefahren zu erkennen und die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Becker schränkte jedoch ein, dass Jugendämter Eskalationen selbst dann nicht immer verhindern könnten, wenn sie wüssten, dass es in einer Familie Gewalt gibt.