Dies sehe das bereits am 1. August in Kraft getretene Hartz-IV-Änderungsgesetz vor, mit dem eine Regelungslücke geschlossen worden sei, sagte ein Sprecher. Über die Neuregelung hatte zuerst die „Bild“-Zeitung berichtet.
Der Bundesagentur-Sprecher betonte, die Geldbußen bei falschen, unvollständigen oder nicht rechtzeitigen Angaben zur Vermögenslage seien allerdings schon länger üblich - auch bis zu einer Höhe von 5000 Euro. Bisher hätten Jobcenter aber nur Fälle geahndet, in denen Hartz-IV-Bezieher das Jobcenter über Änderungen ihrer Vermögenslage während des laufenden Bezugs in Unkenntnis gelassen hätten. „Schließlich handelt es sich um Geldvermögen, dass meine Hilfebedürftigkeit reduziert.“
Hartz-IV-Bezieher, die sich weigerten, die Bußgelder zu zahlen, drohe künftig zudem Erzwingungshaft. In sogenannten fachlichen Anweisungen habe die Bundesagentur die Jobcenter-Mitarbeiter angewiesen, in solchen Fällen entsprechende Anträge bei den Amtsgerichten zu stellen, sagte der Behördensprecher. In Fällen, in denen Hartz-IV-Empfänger in voller Absicht und keineswegs versehentlich keine oder falsche Angaben zu ihrer Vermögenslage machten, drohe den Betroffenen außerdem eine Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft.