Schweigen lohnt sich nicht Nicht angegebenes Vermögen: Hohe Bußgelder bei Hartz-IV

Nürnberg (dpa) - Hartz-IV-Empfängern drohen künftig bereits beim erstmaligen Beantragen staatlicher Hilfe hohe Geldbußen, wenn sie dabei Erbschaften oder Vermögen verschweigen. Betroffene könnten dabei mit bis zu 5000 Euro belangt werden, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit.

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Dies sehe das bereits am 1. August in Kraft getretene Hartz-IV-Änderungsgesetz vor, mit dem eine Regelungslücke geschlossen worden sei, sagte ein Sprecher. Über die Neuregelung hatte zuerst die „Bild“-Zeitung berichtet.

Der Bundesagentur-Sprecher betonte, die Geldbußen bei falschen, unvollständigen oder nicht rechtzeitigen Angaben zur Vermögenslage seien allerdings schon länger üblich - auch bis zu einer Höhe von 5000 Euro. Bisher hätten Jobcenter aber nur Fälle geahndet, in denen Hartz-IV-Bezieher das Jobcenter über Änderungen ihrer Vermögenslage während des laufenden Bezugs in Unkenntnis gelassen hätten. „Schließlich handelt es sich um Geldvermögen, dass meine Hilfebedürftigkeit reduziert.“

Hartz-IV-Bezieher, die sich weigerten, die Bußgelder zu zahlen, drohe künftig zudem Erzwingungshaft. In sogenannten fachlichen Anweisungen habe die Bundesagentur die Jobcenter-Mitarbeiter angewiesen, in solchen Fällen entsprechende Anträge bei den Amtsgerichten zu stellen, sagte der Behördensprecher. In Fällen, in denen Hartz-IV-Empfänger in voller Absicht und keineswegs versehentlich keine oder falsche Angaben zu ihrer Vermögenslage machten, drohe den Betroffenen außerdem eine Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft.