NPD-Verbotsantrag: Mündliche Verhandlung beginnt im März
Karlsruhe/Berlin (dpa) - Das von den Bundesländern angestrebte Verbot der rechtsextremen NPD hat zwei Jahre nach dem offiziellen Antrag eine wichtige Hürde genommen.
Das Bundesverfassungsgericht eröffnete das Hauptverfahren und kündigte für Anfang März eine dreitägige mündliche Verhandlung an. Dabei wird es darum gehen, ob die Partei verfassungswidrig ist und verboten werden muss.
Der Beschluss wurde parteiübergreifend begrüßt, nachdem ein erster Verbots-Anlauf 2003 wegen des umstrittenen Einsatzes von Verfassungsschutz-Informanten in der NPD vorzeitig gescheitert war. Damals hatten die Richter erst gar nicht über die Frage eines Verbots verhandelt. Auch dieses Mal will das Gericht genau prüfen, ob die Partei noch von V-Leuten des Verfassungsschutzes unterwandert ist, wie aus der Verhandlungsgliederung der Richter hervorgeht.
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sagte: „Ich bin zufrieden und erleichtert, dass das Verfahren nicht schon vor dem ersten Verhandlungstag an Formalien gescheitert ist.“ Bayerns Ressortchef Joachim Herrmann (CSU) betonte: „Offensichtlich haben unsere Argumente Gewicht, sonst hätte das Bundesverfassungsgericht schon keine mündliche Verhandlung anberaumt.“
Der Vorsitzende der Länder-Innenminister, Roger Lewentz (SPD) aus Rheinland-Pfalz, hob hervor, dass die Länder noch im August aktuelle Belege eingereicht hätten. Sie zeigten, dass die NPD in der Lage sei, „ein Klima der Angst auszulösen und demokratische Prozesse zu beeinträchtigen.“
Der Bundesrat hatte den Verbotsantrag im Dezember 2013 gestellt. Die Länderkammer argumentiert, die NPD sei verfassungsfeindlich und wolle die freiheitliche demokratische Grundordnung im Ganzen beseitigen. Bundestag und Bundesregierung hatten sich dem Antrag nicht angeschlossen. Bisher gab es in Deutschland zwei Parteiverbote: 1952 betraf es die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei, 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
Der Karlsruher Beschluss zur Eröffnung des Hauptverfahrens enthält jetzt keine Begründung. Die Entscheidung ist aber das Ergebnis einer Prüfung im sogenannten Vorverfahren: Die Richter mussten entscheiden, ob der Antrag der Länderkammer zulässig und „hinreichend begründet“ ist. Dafür haben sie eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten des Antrags nach Aktenlage vorgenommen (Az.: 2 BvB 1/13).
Berichterstatter des Verfahrens und damit federführend ist Peter Müller, Richter und ehemaliger saarländischer CDU-Ministerpräsident. Er hatte die Länder in einem Berichterstatterschreiben dazu angeregt, ihre Ausführungen für das Gericht zum aggressiven und antidemokratischen Auftreten der rechtsextremen Partei zu ergänzen.
Außerdem wollte das Gericht weitere Beweise zur Abschaltung von Geheimdienstinformanten. Beides lieferten die Länder nach. 2003 war der Anlauf für ein Verbot gescheitert, weil der Verfassungsschutz auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann begrüßte die Eröffnung des Hauptverfahrens und dankte den Bundesländern. „Jetzt sollte auch der Bund das Verfahren mit voller Kraft unterstützen.“ Für die Linke sagte Bundesgeschäftsführer Matthias Höhn: „Dies ist eine gute Nachricht, und es wurde auch langsam Zeit.“ Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, sagte: „Ein Verbot der NPD wäre im Kampf gegen den Rechtsextremismus ein sehr wichtiger Schritt und ein bedeutsamer Beitrag zur Stabilität unserer Demokratie.“