NSU-Nebenkläger-Anwälte: Bericht drückt sich um Behörden-Rassismus
Berlin (dpa) - Die Anwälte der Nebenkläger im NSU-Prozess haben den Abschlussbericht des Bundestag-Untersuchungsausschusses zur Neonazi-Mordserie kritisiert.
Das entscheidende Problem, dass es in den Sicherheitsbehörden einen „institutionellen Rassismus“ gebe, werde ausgeblendet, erklärten 17 Juristen, die Angehörige der NSU-Opfer vertreten, am Donnerstag in einer gemeinsamen Erklärung. Anwalt Sebastian Scharmer lobte zugleich aber auch, dass die Vertreter der Parteien im Ausschuss viel Aufklärung geleistet hätten.
Die Nebenkläger-Anwälte legten einen Katalog mit zehn Forderungen vor, die als Lehre aus den Morden gezogen werden müssten. So sollte der Untersuchungsausschuss nach der Wahl seine Arbeit fortsetzen. „Heute sollte nicht der Tag sein, wo das große Abhaken beginnt. Die halbe Wahrheit ist nicht die Hälfte der Wahrheit“, sagte Anwalt Mehmet Daimagüler bei einer Pressekonferenz in Berlin.
In den Sicherheitsbehörden ist nach Ansicht der Nebenkläger trotz des Versagens bei der Aufklärung der NSU-Taten bisher kein Mentalitätswandel erkennbar. Die Arbeit vieler Beamter sei von Vorurteilen geprägt. Anwältin Angelika Lex meinte: „Es ist sehr wichtig, dass dieser Alltagsrassismus in der Polizei bearbeitet wird.“
Bei jedem Gewaltverbrechen sollten Polizei und Staatsanwälte künftig schriftlich festhalten, dass sie eine rassistisch motivierte Tat ausschließen. Mit einer verbindlichen Quote könnten mehr Beamte mit Migrationshintergrund auf Führungsposten kommen. Das V-Mann-System habe versagt und müsse aufgelöst werden.