Streit um Tatwaffe NSU-Prozess: Wohlleben-Anwälte attackieren Mitangeklagten

München (dpa) - Im NSU-Prozess haben die Verteidiger des mutmaßlichen Waffenbeschaffers Ralf Wohlleben die Anklagevorwürfe mit heftigen Attacken auf einen Mitangeklagten und die Bundesanwaltschaft zu erschüttern versucht.

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Rechtsanwalt Olaf Klemke hielt der Bundesanwaltschaft am zweiten Tag seines Plädoyers vor dem Münchner Oberlandesgericht immer wieder vor, für seine Strafforderung gegen Wohlleben nur aus „Beweissplittern“, „Erinnerungsinseln“ oder „Erinnerungsmodifikationen“ zu schöpfen.

Klemke stellte am Mittwoch entschieden in Abrede, die mit Unterstützung Wohllebens gekaufte Pistole sei tatsächlich die Mordwaffe vom Typ „Ceska“, mit der die beiden NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aus rassistischen Motiven neun Zuwanderer erschossen. Falsch sei auch, Wohlleben habe das Geld für den Kauf vorgestreckt. Auch kleinere Details seien nur „Mythen“, etwa, Wohlleben habe probeweise den Schalldämpfer auf die Waffe geschraubt und dabei schwarze Lederhandschuhe getragen. Bewiesen sei davon nichts. Es gehe der Anklage nur darum, „einen Nazi zur Strecke zu bringen“.

Massiv griff Klemke auch Carsten S. an, der die Waffe — laut Anklage in Wohllebens Auftrag — zu Mundlos und Böhnhardt gebracht haben soll. Er warf ihm wie auch dessen Anwalt „Lügen“, „Märchen“ und „selbstsüchtigen Belastungseifer“ vor. S. versuche, Wohlleben „so weit wie möglich zu belasten, um sich selbst Gnade zu erkaufen“. S. gehe es nur darum, den „Judas-Lohn“ einzustreichen, damit er möglichst schnell „in sein neues, schönes, offen schwules Leben“ zurückkehren könne.

Das Plädoyer der Wohlleben-Verteidiger ist eine der letzten Etappen im NSU-Prozess und soll an diesem Donnerstag weitergehen. Danach stehen nur noch die Schlussvorträge der drei ursprünglichen Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe an. Allerdings haben die Wohlleben-Verteidiger bislang drei neue Beweisanträge in ihr Plädoyer eingebettet. Wie das Gericht damit umgehen wird, ist offen.

Für Zschäpe hat die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft beantragt. Ihre beiden Wunschverteidiger forderten eine Gefängnisstrafe von höchstens zehn Jahren. Für Wohlleben verlangt die Anklage 12 Jahre Gefängnis. Seine Verteidiger plädieren dagegen auf Freispruch.