Nummer I und II: Asyl-Gesetzespakete in der Flüchtlingskrise
Berlin (dpa) - Die Koalition versucht durch Änderungen im Asylrecht die Flüchtlingskrise in den Griff zu bekommen. Bereits Ende Oktober 2015 trat ein umfangreiches Gesetzespaket in Kraft, das im Kern vorsah, abgelehnte Asylbewerber schneller in die Heimat zurückzuführen.
Schon wenig später einigten sich die Spitzen von Union und SPD auf ein Asylpaket II, die Verhandlungen darüber zogen sich jedoch hin. Zuletzt gab es noch Streit um Details des Familiennachzugs und die Höhe eines finanziellen Eigenbeitrags von Asylbewerbern für Integrationskurse.
Die wichtigsten Punkte des Asylpakets I:
- Albanien, Kosovo und Montenegro wurden nach drei anderen Balkan-Staaten als weitere „sichere Herkunftsländer“ eingestuft, um Asylbewerber von dort schneller in ihre Heimat zurückzuschicken.
- Schutzsuchende aus diesen Ländern sollen bis zum Abschluss des Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben.
- Asylbewerber sollen insgesamt länger (bis zu sechs statt bis zu drei Monate) in den Erstaufnahmestellen wohnen und dort möglichst nur Sachleistungen bekommen. Geld soll nur noch höchstens einen Monat im Voraus ausgezahlt werden.
- Abgelehnte Asylbewerber, die ausreisen müssen, dieser Pflicht aber nicht fristgerecht nachkommen, bekommen nur noch eingeschränkte Leistungen.
- Asylbewerber mit guten Aussichten auf ein Bleiberecht erhalten Zugang zu Integrationskursen.
Die wichtigsten Punkte des Asylpakets II (Stand November 2015):
- Bestimmte Flüchtlingsgruppen - unter anderem Asylbewerber aus „sicheren Herkunftsstaaten“ - sollen künftig in neuen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, wo ihre Asylanträge im Schnellverfahren abgearbeitet werden.
- Während ihres Aufenthalts dort soll für die Flüchtlinge eine strenge Residenzpflicht gelten: Das heißt, sie dürfen den Bezirk der Ausländerbehörde, in der ihre Aufnahmeeinrichtung liegt, nicht verlassen. Tun sie das doch, werden Leistungen gestrichen, und das Asylverfahren ruht.
- Für eine bestimmte Flüchtlingsgruppe soll der Familiennachzug für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden. Es geht um Menschen, für die nur „subsidiärer Schutz“ in Deutschland gilt. Das sind jene, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, aber dennoch nicht heimgeschickt werden, weil ihnen dort ernsthafter Schaden droht.
- Wer als Asylbewerber Zugang zu Integrationskursen bekommt, soll einen Teil der Kosten dafür selbst tragen.
- Abschiebungen sollen erleichtert werden - auch bei gesundheitlichen Problemen der Betroffenen. Nur schwere Erkrankungen sollen ein Hinderungsgrund sein. Auch bei der Beschaffung von Papieren für abgelehnte Asylbewerber will der Bund mehr tun. Abschiebungen scheitern bislang oft an fehlenden Ausweisdokumenten.