Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches (StGB) mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.
Voraussetzung für eine Strafverfolgung ist laut Paragraf 104a StGB allerdings, „dass die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält (...), ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt“.
1977 erklärte das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen ein zur Zeit der Pinochet-Diktatur vor der chilenischen Botschaft in Bonn gezeigtes Transparent mit der Aufschrift „Mörderbande“ für rechtswidrig. Der chilenische Botschafter hatte sich beleidigt gefühlt, Polizisten das Spruchband sichergestellt. Die Revision gegen das Urteil wies das Bundesverwaltungsgericht 1981 zurück.