„Das Gericht steht vor der Aufgabe, den Angeklagten jeweils individuelle Tatbeteiligungen und schuldhaftes Handeln nachzuweisen. Diese Aufgabe ist schon schwierig genug und wird durch andere Erwartungen zusätzlich belastet.“
Weder Polizei noch Verfassungsschutz noch der Staat insgesamt säßen auf der Anklagebank, betonte Wendt. Wo Fehler passiert seien, müsse es personelle Konsequenzen geben. Ansonsten müsse die Aufarbeitung in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen stattfinden.