Hintergrund Puigdemont und der europäische Haftbefehl
Kiel/Madrid (dpa) - Der europäische Haftbefehl, auf dessen Grundlage die Polizei in Schleswig-Holstein den früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont festgenommen hat, vereinfacht und beschleunigt die Auslieferung eines Verdächtigen zwischen zwei Mitgliedstaaten der EU.
Die Justizbehörden arbeiten dabei direkt zusammen und entscheiden selbst, der diplomatische Weg über die Politik wie beim traditionellen Auslieferungsverfahren entfällt.
Grundsätzlich gilt, dass Entscheidungen in Strafsachen gegenseitig anerkannt werden und daher ein Gesuchter unproblematisch ausgeliefert werden kann. Für 32 Kategorien schwerer Straftaten ist es nicht erforderlich, dass eine Tat in beiden Ländern als Straftatbestand eingestuft ist. Es reicht dann aus, dass die Tat im Land, das den Haftbefehl ausgestellt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren belegt werden kann. Auf der Liste stehen zum Beispiel Terrorismus, Sabotage, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Cyberkriminalität, Menschenhandel, Erpressung und Betrug.
Die Behörden können die Auslieferung ablehnen, wenn der Vorwurf im Land der Festnahme keine Straftat ist und nicht auf der Liste schwerer Straftaten steht. Puigdemont wird in Spanien unter anderem Rebellion vorgeworfen. Was genau in dem neuen europäischen Haftbefehl steht, war am Sonntag noch nicht bekannt.
Der größte spanische Radiosender Cadena Ser berichtete, maßgeblich für Deutschland als Festnahmeort sei unter anderem Paragraf 82 des Strafgesetzbuches zum „Hochverrat gegen ein Land“, der dem Vorwurf der Rebellion in Spanien ähnlich sei. Eine Auslieferung wegen Rebellion schließt der erfahrene Jurist und FDP-Vize Wolfgang Kubicki aber aus. Das sei in Deutschland kein Straftatbestand, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Ein europäischer Haftbefehl ist eine Eilsache. Wird ein Gesuchter festgenommen, soll eine Entscheidung über die Vollstreckung innerhalb von 10 bis 60 Tagen erfolgen - je nachdem, ob der Betroffene seiner Auslieferung zustimmt oder nicht. Der europäische Haftbefehl - abgekürzt EuHb - gilt in allen EU-Ländern, auch in Belgien, wo Puigdemont zuletzt im Exil lebte.
Nach Erlass eines ersten europäischen Haftbefehls hatte er sich dort bei der Justiz gemeldet, die ihn gegen Auflagen auf freiem Fuß ließ. Noch während des Anhörungsverfahrens zog die spanische Justiz das Auslieferungsgesuch im Dezember überraschend zurück. Nur in Spanien selbst lag noch ein Haftbefehl gegen ihn vor. In Belgien und anderen Ländern konnte er sich frei bewegen, bis ihn die spanische Justiz jetzt erneut ins Visier nahm.