Range im Wortlaut: „Unerträglicher Eingriff“
Karlsruhe (dpa) - Der wegen der Landesverrats-Ermittlungen gegen den Journalisten-Blog Netzpolitik.org stark in der Kritik stehende Generalbundesanwalt Harald Range hat sich erstmals selbst zu der Affäre geäußert.
Er gab dazu in Karlsruhe folgende Erklärung ab:
„Zur Wahrung und Sicherung der Objektivität der Ermittlungen habe
ich am 19. Juni 2015 ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Der
unabhängige Sachverständige sollte klären, ob es sich bei den
veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt. Der
Sachverständige teilte mir gestern mit, dass es sich - nach seiner
vorläufigen Bewertung - bei den am 15. April 2015 veröffentlichten
Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt. Der Sachverständige hat
damit die Rechtsauffassung der Bundesanwaltschaft und des Bundesamtes
für Verfassungsschutz insoweit vorläufig bestätigt.
Die Bewertung des unabhängigen Sachverständigen habe ich dem
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gestern
unverzüglich mitgeteilt. Mir wurde die Weisung erteilt, das Gutachten
sofort zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurückzuziehen. Dieser
Weisung habe ich Folge geleistet.
Die Presse- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dieses
Freiheitsrecht gilt aber nicht - auch nicht im Internet -
schrankenlos. Es entbindet Journalisten nicht von der Einhaltung der
Gesetze. Über die Einhaltung der Gesetze zu wachen, ist Aufgabe der
Justiz. Diese Aufgabe kann sie nur erfüllen, wenn sie frei von
politischer Einflussnahme ist. Daher ist die Unabhängigkeit der
Justiz von der Verfassung ebenso geschützt wie die Presse- und
Meinungsfreiheit.
Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis
politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff
in die Unabhängigkeit der Justiz.
Mit Blick auf die im Raum stehenden Vorwürfe habe ich mich
gehalten gesehen, die Öffentlichkeit hierüber zu informieren.“