Regierung verteidigt kürzere Asylverfahren für Nordafrikaner

Berlin (dpa) - Die Regierung hält trotz Menschenrechtsverletzungen an ihrer Einstufung von Tunesien, Marokko und Algerien als „sichere Herkunftsländer“ fest. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) warb im Bundestag für seinen Gesetzentwurf.

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Gleichzeitig räumte er „Defizite im Hinblick auf die Menschenrechte“ in diesen drei Maghrebstaaten ein. Das Gesetz wird von der Opposition und auch einigen SPD-Politikern abgelehnt. Es soll die Bearbeitung der Asylanträge von Menschen aus Nordafrika verkürzen. Damit könne verhindert werden, dass schon alleine die Dauer des Asylverfahrens einen Anreiz bilde, nach Deutschland zu kommen, sagte de Maizière.

Im vergangenen Jahr hatten die Asylbehörden einen deutlichen Anstieg der Zahl der Neuankömmlinge aus dem Maghreb registriert. Im sogenannten Easy-System wurden mehr als 25 000 Menschen aus Algerien, Marokko und Tunesien erfasst. Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus diesen Staaten ist niedrig. Die Abschiebungen gestalten sich oft schwierig. De Maizière sagte über die Asylbewerber aus den Maghrebstaaten: „Sie wollen Arbeit, sie wollen ein besseres Leben, und leider kommen auch manche aus diesen Ländern, um hier Straftaten zu verüben.“

Der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer sagte, von den 153 Tatverdächtigen, die nach den massenhaften Übergriffen auf Frauen in der Kölner Silvesternacht ermittelt worden seien, seien 149 Ausländer gewesen - zwei Drittel aus Algerien und Marokko.

Die Grünen-Abgeordnete Luise Amtsberg warf de Maizière vor, er erteile den Regierungen der Maghrebstaaten mit diesem „komplett innenpolitisch motivierten Gesetz“ einen „Blankoscheck für Menschenrechtsverletzungen“. Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl erklärte: „Staaten, in denen gefoltert wird, demokratische Grundrechte missachtet und die Menschenrechte verletzt werden, sind keine sicheren Herkunftsstaaten.“

Noch ist offen, wie sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann in der Frage positionieren wird. Seine Zustimmung im Bundesrat hatte 2014 die Erweiterung der Liste der sogenannten sicheren Herkunftsländer um drei Staaten des westlichen Balkans ermöglicht.