Richter Heindl: Klares Urteil über Hoeneß und die Medien
München (dpa) - Auch bei diesem Urteil scheut Rupert Heindl keine klaren Worte. Nicht nur Uli Hoeneß muss sich bei der Verkündung seiner Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten einiges anhören, auch die Medien bekommen ihr Fett weg.
Vor der Urteilsbegründung mahnt Heindl die Sorgfaltspflicht der Journalisten an. „So ein Kommentar ist schnell geschrieben“, sagt er und macht aus seiner Verärgerung keinen Hehl. Wenn es ein Verfahren mit einem anderen Angeklagten gewesen wäre, wäre „genau dasselbe abgelaufen“. Es hätte sich nur kein Pressevertreter dafür interessiert, und das Ganze wäre „ohne einen einzigen Wachtmeister“ abgelaufen, sagt er.
Schon vor dem spektakulären Steuerprozess galt Richter Heindl als harter Hund. Die von ihm gescholtenen Medien betitelten ihn als „Knallhart-Richter“. Dass er tatsächlich sehr konsequent sein kann, zeigte er an den ersten Verhandlungstagen im Münchner Justizpalast. Noch bevor der Prozess überhaupt eröffnet wird, rügt er ein Magazin, das ungefragt Fotos von ihm veröffentlicht hatte.
Als einmal - verbotenerweise - ein Handy klingelt, erinnert er mit ernster Miene an die „Spielregeln“. Auch dass aus dem Gerichtssaal getwittert wird, missfällt ihm. Und als es ihm im Zuschauerraum einmal zu laut wird, sagt er: „Ich weiß, dass es sicher nicht besonders interessant ist für Sie, aber für uns ist es interessant.“
Heindl erhebt bei solchen Ermahnungen kaum die Stimme. Das muss er auch nicht. Mit klaren, ruhigen Ansagen verschafft er sich mühelos Respekt und Autorität. Immer bleibt der Richter mit der Glatze, der stets eine weiße Fliege unter seinem Talar trägt, dabei freundlich. Er fragt den Angeklagten Hoeneß, ob er die komplizierten Dinge, die da gesprochen werden, auch verstanden hat und gratuliert ihm sogar, weil der erst vor kurzem Opa geworden ist - es ist wohl der einzige lockere Moment für den im Gerichtssaal oft angespannten Vereinschef, für dessen Verhalten er bei der Urteilsbegründung deutliche Worte findet.
Seit November 2011 ist Heindl Vorsitzender Richter der fünften Strafkammer des Landgerichts München II, der Wirtschaftsstrafkammer, die sich grundsätzlich nicht auf Absprachen, auf „Deals“ einlässt, wie er in dem einen oder anderen Prozess schon betont hat.
Im Jahr 2012 schickte er laut Zeitungsberichten eine 75-Jährige für drei Jahre ins Gefängnis, weil sie eine Frau um eine Viertelmillion Euro betrogen hatte. Rund zwei Monate vor dem Start des Prozesses gegen Hoeneß verurteilte Heindl einen Unternehmer zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft - wegen Hinterziehung von einer Million Euro Steuern, Insolvenzverschleppung und vorsätzlichen Bankrotts.