Haftbefehl außer Vollzug: Hoeneß muss nicht ins Gefängnis
München (dpa) - Uli Hoeneß ist nach seiner Verurteilung nicht in Haft genommen worden. Das teilte Gerichtssprecherin Andrea Titz mit. Der Haftbefehl werde in bestehender Form aufrechterhalten und bleibe außer Vollzug.
13.03.2014
, 15:08 Uhr
Bayern-Präsident Hoeneß war zuvor vom Landgericht München wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Sein Anwalt Hanns Feigen kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. „Wir werden das Urteil natürlich mit dem Rechtsmittel der Revision angreifen“, sagte Feigen.