Schweiz. Deutsche müssen sich an Steuerabkommen halten
Bern (dpa) - Der angebliche Kauf einer weiteren CD mit Bankdaten mutmaßlicher Steuerhinterzieher durch das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat in der Schweiz Verärgerung ausgelöst.
Mit der Unterzeichnung ihres Steuerabkommens hätten sich Berlin und Bern im September 2011 verständigt, auf den Kauf gestohlener Daten zu verzichten, erklärten Schweizer Politiker und Wirtschaftsvertreter.
„Beide Vertragspartner sind an das Abkommen gebunden, solange der Ratifizierungsprozess läuft“, sagte Mario Tuor, Sprecher des zuständigen Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF), der in Zürich erscheinenden „Sonntagszeitung“. Zuvor hatten die „Financial Times Deutschland“ (FTD) und der „Spiegel“ berichtet, NRW habe 3,5 Millionen Euro für die CD gezahlt. Es handele sich um Kunden der Privatbank Coutts in Zürich, einer Tochter der britischen Royal Bank of Scotland.
Die Schweizer Bankiervereinigung verlangte, Ankäufe von Steuerdaten-CDs zu unterbinden. „Sie sind illegal“, sagte Banken-Sprecher Thomas Sutter der „Sonntagszeitung“. Der Fraktionsvorsitzende der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP), Urs Schwaller, erklärte: „Ich habe absolut kein Verständnis dafür, wenn sich ein Staat als Hehler betätigt. Das ist eines Rechtsstaats unwürdig.“
Der Präsident der Handelskammer Deutschland-Schweiz, Eric Sarasin, glaubt an rein politische Motive: NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) wolle die Ratifizierung des Steuerabkommens in Deutschland torpedieren. Der Minister hatte am Samstag bekräftigt, dass Nordrhein-Westfalen dem Abkommen in der geplanten Form nicht zustimmen werde. „Da ist es nur folgerichtig, dass wir uns nicht schon jetzt so verhalten, als ob das Abkommen bereits gelten würde“, sagte er.
Der Vertrag sieht eine pauschale Besteuerung deutscher Altvermögen bei Schweizer Banken vor. Das Schweizer Parlament hat das Abkommen Ende Mai gebilligt, der deutsche Bundesrat aber noch nicht. SPD und Grüne drohen damit, den Vertrag im Bundesrat zu blockieren. Sie halten die Regelungen für nicht weitgehend genug.