Löschanlagen keine Pflicht Sprinkler gehören nicht zum Brandschutz im Bergmannsheil
Bochum/Düsseldorf (dpa) - Sprinkleranlagen in Patientenzimmern gehören nach Auskunft des Krankenhauses Bergmannsheil in Bochum nicht zum Brandschutzkonzept. Brandmeldeanlagen dagegen schon. Vorgeschrieben sind die automatischen Löschanlagen nicht.
Im Baukonzept aus den achtziger Jahren sei das auch keine Überlegung gewesen, sagte ein Kliniksprecher.
Die nordrhein-westfälische Landesbauordnung zählt Krankenhäuser zu großen Sonderbauten, deren Brandschutzkonzept im Einzelfall von der Bauaufsicht geprüft werde, teilte das Bauministerium mit. Krankenhäuser werden auch im laufenden Betrieb geprüft, meist zeitgleich mit der Brandschau der Feuerwehr. Die Brandschau ist eine der wichtigsten Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes, bei der ein möglicher Feuerwehreinsatz vorbereitet und taktisch geplant wird.
Bauvorschriften unter anderem für Krankenhäuser sind nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Ländersache. Bundesweit einheitliche Vorschriften gebe es nicht.