Stichwort: Urheberrecht

Berlin (dpa) - Wer Texte verfasst, Musik oder Videos herstellt, Bilder oder Software produziert, besitzt an diesen Werken die Rechte. Er kann bestimmen, was mit diesen Inhalten geschehen soll.

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Festgelegt ist das in Deutschland im Urheberrechtsgesetz, das die geistigen und persönlichen Interessen eines Schöpfers an seinem Werk regelt.

Der Urheber legt fest, ob und wie sein Erzeugnis veröffentlicht wird. Er kann auch die Urheberbezeichnung regeln - etwa ob seine Schöpfung mit seinem Name versehen sein muss. Zudem darf er jedwede Veränderungen seines Produkts verbieten. Bei gravierenden Verletzungen seiner Interessen kann er Schadensersatz verlangen.

Beim Urheberrecht steigen manchmal aber auch Juristen aus - vor allem seit Beginn des Internet-Zeitalter gibt es viele nur grob geregelte Teilbereiche. Daraus ergeben sich Rechtslücken.