Straßburger Gericht rügt Sicherungsverwahrung

Straßburg (dpa) - Der Menschenrechts-Gerichtshof hat Deutschland schon wieder wegen der Sicherungsverwahrung verurteilt. In den vier Fällen hatten deutsche Richter Schwerkriminelle erst nach der Verurteilung mit neuen Auflagen belegt.

Ein Verstoß gegen die Menschenrechte.