Streik: Keine weitere juristische Auseinandersetzung
Frankfurt/Main (dpa) - Nach der Streikabsage der Fluglotsen für diesen Donnerstag verzichtet die Deutsche Flugsicherung (DFS) als Arbeitgeber vorerst auf weitere juristische Schritte.
In der Berufungsverhandlung vor dem hessischen Landesarbeitsgericht zog die Deutsche Flugsicherung (DFS) am Mittwochabend ihren Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die streikwillige Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) zurück. Damit wird die Tarifauseinandersetzung vorerst nicht weiter vor Gericht ausgetragen.
Nach der Absage des Streiks durch die GdF bestehe kein Anlass mehr für die Verfügung, sagte der DFS-Anwalt Thomas Ubber. Zuvor hatte das Arbeitsgericht Frankfurt in erster Instanz den Streik wegen formeller Fehler gestoppt. Die Gewerkschaft war daraufhin in Berufung gegangen.
Tarifvorstand Markus Siebers betonte, dass die GdF jederzeit erneut zum Streik aufrufen könne mit einer vorherigen Frist von 24 Stunden. Die Unsicherheit über die Nacht habe weder den Mitgliedern noch den Passagieren zugemutet werden können. Bei einem erneuten Streik sind die gleichen Rechtsmittel möglich. „Man sieht sich sicher wieder“, sagte der Richter Rainer Bram zum Schluss der Verhandlung.