Streit um Vorratsdatenspeicherung wieder voll entbrannt
Berlin (dpa) - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich für eine Rückkehr zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Merkel sagte dazu in einer Regierungserklärung im Bundestag:
„Angesichts der parteiübergreifenden Überzeugung aller Innenminister von Bund und Ländern, dass wir solche Mindestspeicherfristen brauchen, sollten wir darauf drängen, dass die von der EU-Kommission hierzu angekündigte überarbeitete EU-Richtlinie zügig vorgelegt wird, um sie anschließend auch in deutsches Recht umzusetzen.“ Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesverfassungsgericht hätten den Rahmen vorgegeben, in dem eine Regelung zu Vorratsdatenspeicherung möglich sei.
Der Begriff steht für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger. Der EuGH hatte eine entsprechende Regelung in der EU 2014 gekippt. Ob es neue Vorgaben auf EU-Ebene geben wird, ist offen. Die EU-Staaten können eigene Gesetze erlassen. Aus Kreisen der EU-Kommission verlautete, derzeit werde kein neuer Vorschlag vorbereitet.
In Deutschland gibt es schon seit Jahren keine Gesetzesregelung mehr zur Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Vorgaben 2010 verworfen. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen.
Die große Koalition wollte ursprünglich eine Rückkehr zur Datenspeicherung auf Vorrat. Seit dem EuGH-Urteil liegen die Pläne aber auf Eis. Die Union plädiert für eine Wiedereinführung. Justizminister Heiko Maas (SPD) lehnt das jedoch ab.