Hintergrund „Trumpcare“ oder „Obamacare“: Die wichtigsten Unterschiede

Washington (dpa) - Sieben Jahre lang haben die Amerikaner bisher mit der Gesundheitsversorgung von Präsident Barack Obama gelebt. Offiziell heißt das Gesetz, das als „Obamacare“ bekannt wurde, „Patient Protection and Affordable Care Act“ - „Gesetz zum Schutz von Patienten und für bezahlbare Versorgung“.

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Die Kritik richtet sich vor allem gegen den letzten Punkt - Versicherer und viele Versicherte gleichermaßen finden das Konstrukt eben nicht „bezahlbar“. Die wichtigsten Unterschiede in Donald Trumps neuem Gesetz:

VERSICHERUNGSPFLICHT: Bisher muss sich jeder Amerikaner versichern - sonst muss er Strafgebühren über Steuern zahlen. Manche, vor allem junge, gesunde Menschen, nehmen das in Kauf, weil die Versicherung noch teurer käme. Bei Trumps Vorschlag fallen die Strafgebühren weg. Damit hätten die Menschen de facto wieder freie Wahl. Die Basis für die Versicherer würde aber kleiner, die Prämien wohl noch teurer.

MEDICAID: Das ist eine Art Basisversicherung für Bedürftige - also etwa für Arbeitslose oder Langzeitkranke. Bisher garantierte die Bundesregierung den 50 Bundesstaaten, dass sie für jeden Dollar, den sie für Medicaid ausgeben, einen Dollar Zuschuss bekommen. Trump will die Zuschüsse über Pauschalen deckeln. Er will die Bundesstaaten so zum Sparen zwingen. Praktiker befürchten Einschnitte bei den Leistungen.

FINANZIERUNG: 85 Prozent der „Obamacare“-Versicherten sind auf staatliche Zuschüsse angewiesen. Diese sollen wegfallen und durch Steuererleichterungen ersetzt werden. Davon würden vor allem Besserverdienende und jüngere Berufstätige profitieren. Kritiker befürchten, dass etwa der Zugang zu kostenlosen Impfungen für Kinder oder zur Krebsvorsorge erschwert würde. Der Staat will unter anderem auf diesem Weg zwischen 200 und 300 Milliarden Dollar sparen.