Hintergrund Tunesische Terrorverdächtige: Probleme bei Abschiebung

Berlin (dpa) - Eine Abschiebung von Straftätern nach Tunesien ist immer wieder gescheitert - vor allem an fehlenden Dokumenten.

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Grundsätzlich muss nach dem deutschen Asylgesetz sichergestellt sein, dass der Betroffene in seiner Heimat nicht wegen seiner Herkunft oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe verfolgt wird. Ist ein Asylbewerber abgelehnt und ohne Duldung ausreisepflichtig, so sind die Bundesländer für seine Abschiebung zuständig. In der Regel übernehmen kommunale Stellen diese Aufgabe, was die Kommunikation mit Herkunftsstaaten erschwert.

Oftmals platzt eine Abschiebung, weil Unterlagen nicht vorliegen. Wenn ein Tunesier etwa keine Papiere hat, werden Passersatzdokumente aus seiner Heimat angefordert. Dazu muss das Land den Betroffenen als seinen Staatsbürger anerkennen. Schon lange beklagen sich die Länder-Innenministerien in dieser Hinsicht über „unkooperatives Verhalten“ etwa der Maghreb-Staaten.

Der Fall Anis Amri verschärfte jüngst das Problem. Bevor der Tunesier im Dezember 2016 mit einem Lastwagen in einen Berliner Weihnachtsmarkt raste und zwölf Menschen tötete, sollte er eigentlich schon abgeschoben sein. Allerdings fehlten Papiere aus seiner Heimat. Ein erster Abschiebeversuch war daher im August 2016 nicht möglich. Erst wenige Tage nach dem Anschlag trafen Dokumente aus Tunesien ein.

Auch bei einem Anfang Februar 2017 in Frankfurt festgenommenen Terrorverdächtigen fehlten bis zuletzt Dokumente. Der mutmaßliche Islamist aus Tunesien soll für die Terrormiliz IS ein Attentat in Deutschland vorbereitet haben. Weil Behörden des nordafrikanischen Landes gegen ihn wegen des Anschlags auf das Bardo-Museum in Tunis ermittelten, hatten sie ein Festnahmeersuchen nach Deutschland geschickt. Jedoch legten sie die für eine Auslieferung notwendigen Papiere trotz mehrfacher Aufforderung nicht fristgerecht vor. Der Verdächtige musste im November 2016 aus der Auslieferungshaft entlassen werden.