Urteil: Kinder müssen auch für „Rabeneltern“ zahlen
Karlsruhe (dpa) - Jahrzehntelang wollte der Vater nichts von ihm wissen. Dennoch muss der Sohn jetzt für die Heimkosten zahlen. Dabei hatte der Vater den Sohn sogar enterbt. Für den Bundesgerichtshof kein Argument.
12.02.2014
, 12:10 Uhr