Urteil: Nach Ausweisung wieder eingereist - Staat darf Haft verhängen
Luxemburg (dpa) - Ein EU-Staat darf Migranten, die sich trotz Ausweisung erneut illegal dort aufhalten, mit Gefängnis bestrafen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Donnerstag in Luxemburg eine entsprechende Regelung im italienischen Recht.
Die EU-Regeln stünden dem nicht grundsätzlich entgegen. Wenn ein Nicht-EU-Bürger unter Verstoß gegen ein Einreiseverbot illegal in das Hoheitsgebiet eines Staates einreise, könne dieser eine Haftstrafe verhängen (Rechtssache C-290/14).
Im konkreten Fall ging es um einen Albaner, der aus Italien ausgewiesen wurde und dessen Abschiebung angeordnet wurde. Gegen ihn galt ein Einreiseverbot von drei Jahren. Der Mann verließ Italien, reiste kurze Zeit später aber erneut ein. Das italienische Recht sieht in diesem Fall eine Haftstrafe von einem bis vier Jahren vor. Die Staatsanwaltschaft erhob Klage und forderte acht Monate Haft für den Albaner. Das italienische Gericht bat den EuGH um Auslegung europäischen Rechts.
Nach Ansicht der Richter steht einer Haftstrafe nichts entgegen. Die EU-Richtlinie sehe die Rückkehr vor, um illegale Einwanderung zu verhindern. Ein Staat müsse nur die Grundrechte der betroffenen Person beachten.