Hintergrund Videobeweis ist in vielen Sportarten längst etabliert

Berlin (dpa) - Nach den ersten vier Bundesliga-Spieltagen entzündet sich Kritik an der Umsetzung des neuen Videobeweises. In vielen anderen Sportarten ist das technische Hilfsmittel längst etabliert.

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Eine Auswahl:

BASKETBALL: Seit 2014 können die Schiedsrichter in der Bundesliga ihre Entscheidungen selbst über einen Monitor am Kampfrichtertisch überprüfen und gegebenenfalls ändern. Die Situationen, die angeschaut werden können, sind genau festgelegt - unter anderem: ob ein erfolgreicher Korb ein Wurf für zwei oder drei Punkte war oder ob die 24-Sekunden-Uhr bereits abgelaufen war. Auch international und in der NBA ist der Videobeweis üblich.

EISHOCKEY: Technische Hilfsmittel beim Torentscheid sind im Eishockey Normalität. Bei strittigen Entscheidungen kann der Schiedsrichter in einer Spielunterbrechung den Videobeweis nutzen. Dem Unparteiischen werden verschiedene Videobilder vom Torschuss gezeigt. In der DEL sind daher Übertorkameras Pflicht. Bei TV-Übertragungen werden auch die Wiederholungen der seitlichen und hinteren TV-Kameras zurate gezogen. Über Fouls wird nicht entschieden.

HANDBALL: Bei der WM 2017 war erstmals offiziell der Videobeweis im Einsatz. Neben der Kontrolle, ob ein Ball hinter der Linie war oder nicht, können die Schiedsrichter auch checken, ob die Spielzeit bereits abgelaufen war, als ein Tor erzielt wurde. Auch bei groben Fouls, die übersehen wurden, können sie die Technik nutzen

HOCKEY: Bei Turnieren des Hockey-Weltverbandes FIH gibt es zwei Arten von Videobeweisen: „Umpire Referral“ und „Team Referral“. Ein „Umpire Referral“ darf ausschließlich von den Schiedsrichtern angefordert werden. Hier geht es darum: Ist ein Tor korrekt erzielt worden oder nicht. Beim „Team Referral“ kann per Video geklärt werden, ob zum Beispiel eine Strafecke oder ein Siebenmeter-Entscheid berechtigt ist. Jedes Team hat das Recht, den Video-Referee einzuschalten. War der Einwand berechtigt oder kann keine abschließende Klarheit erzielt werden, behält das Team sein Einspruchsrecht. Wenn nicht, ist dieses Recht verwirkt.

TENNIS: Das Hawk-Eye ist im Tennis sehr populär, sowohl bei Spielern als auch bei Zuschauern. Jeder Spieler hat pro Satz dreimal die Möglichkeit, das Hawk Eye zu befragen. Lag der Schiedsrichter falsch, behält der Spieler seine drei Einspruchsmöglichkeiten. Liegt der Spieler falsch, verliert er einen Versuch.

LEICHTATHLETIK: In der Leichtathletik sind bewegte Bilder bei Protesten als Beweismittel zugelassen - allerdings normalerweise erst nach den Wettkämpfen. Dann berät eine Jury im sogenannten Technischen Informationszentrum des Stadions oder der Halle über den Protest. Neben Videos sind auch andere Beweismittel zugelassen.

FECHTEN: Im Fechten ist der Videobeweis längst Alltag und gehört zum Standardprogramm wie Parade und Riposte. Ein Fechter kann je Gefecht grundsätzlich zwei strittige Situationen via Technik klären lassen. Fällt die Entscheidung zu seinen Gunsten aus, darf er das beliebig oft anwenden.

GOLF: Im Golfsport ist der Videobeweis stark eingeschränkt worden. Die Regelhüter der Dachverbände USGA und R&A reagierten im April 2017 auf den Fall Lexi Thompson. Damals war einem TV-Zuschauer des Turniers in Kalifornien aufgefallen, dass die US-Amerikanerin ihren zuvor auf dem Grün markierten Ball an einer falschen Stelle niedergelegt hat. Der übereifrige Fan meldete sich daraufhin bei der US-Damen-Tour LPGA, und Thompson bekam nachträglich vier Strafschläge aufgebrummt. Dadurch verpasste Thompson ihren zweiten Major-Sieg. Nun werden Regelverstöße, die unter normalen Umständen nicht mit bloßem Auge zu sehen gewesen wären, nicht mehr per Videobeweis geahndet.