Den Einsatz von Soldaten zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften kommt für von der Leyen aber nicht infrage: „Ein Einsatz im Inneren ist ausgeschlossen. Wir haben keinen Katastrophenfall.“ Das Grundgesetz lässt Bundeswehreinsätze im Inneren nur zu, wenn die Polizei sie bei Katastrophen um Amtshilfe bittet.
Die Bundeswehr hat bereits 3500 Flüchtlinge in acht Kasernen untergebracht. Wieviele Zelte sie zur Verfügung stellen könnte, ist noch unklar. Wachpersonal oder Sanitäter der Bundeswehr sind von den Ländern bisher nicht angefragt worden.