„Vorsätzlich getäuscht“ - Guttenbergs Doktorarbeit
Berlin (dpa) - Das Urteil der Universität Bayreuth war vernichtend: Karl-Theodor zu Guttenberg habe weite Teile seiner Doktorarbeit planmäßig abgeschrieben und „vorsätzlich getäuscht“.
48 Passagen listete die Uni auf, die Guttenberg wörtlich übernommen hat, ohne die Autoren eindeutig zu zitieren. Der Bericht stützt sich dabei auf Hinweise der Internetplattform „GuttenPlag Wiki“. Die Plagiatsjäger zählen über 1200 Fundstellen auf 371 Seiten der Arbeit. Damit hat Guttenberg gerade einmal 22 Seiten seiner Dissertation komplett selbst geschrieben.
Doch bei weitem nicht alle Stellen fallen unter den Urheberrechtsschutz - die Staatsanwalt Hof stuft 23 Textpassagen als strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße ein.
Schon in der Einleitung fanden die Plagiatsjäger Fälschungen. Der Text enthält mehrere Passagen aus einem Artikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ - ohne Hinweis auf die Autorin. Für seine Arbeit soll Guttenberg auch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages missbraucht haben: Nach Angaben von „GuttenPlag Wiki“ hat der Dienst für etwa 12 Prozent der Arbeit die Vorlage verfasst. Zudem habe Guttenberg bei der Website der US-Botschaft, dem früheren Verteidigungsminister Rupert Scholz und Bayerns ehemaligem Ministerpräsidenten Edmund Stoiber abgeschrieben. Teile eines Hefts der „Informationen zur Politischen Bildung“ habe Guttenberg an mehr als 20 Stellen zum Teil wörtlich übernommen.