Wahl des Regierungschefs: Was sind „die meisten Stimmen“?
Erfurt (dpa) - Nach der Einigung auf den Koalitionsvertrag richten sich die Blicke nun auf die bevorstehende Wahl des Ministerpräsidenten. Im Gespräch ist als Termin bisher der 5. Dezember.
Den Termin legt der Ältestenrat des Parlaments am kommenden Dienstag fest. Dabei wird es auch noch einmal um die umstrittene Frage gehen, wie sich die Mehrheit im möglicherweise nötigen dritten Wahlgang definiert.
In den ersten beiden Wahlgängen benötigt ein Kandidat mindestens 46 Stimmen der 91 Abgeordneten. Rot-Rot-Grün verfügt genau über diese Ein-Stimmen-Mehrheit. Im dritten Wahlgang gewinnt laut Verfassung derjenige Kandidat, der „die meisten Stimmen“ bekommt.
Umstritten ist die Auslegung dazu für den Fall nur eines Kandidaten. Die Landtagsverwaltung unter dem neuen Präsidenten Christian Carius (CDU) definiert sie als „relative Mehrheit“ mit mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen. Vor allem die Linke interpretiert die Bestimmung aber so, dass damit nur die Zahl der Ja-Stimmen gemeint sei: Ohne Gegenkandidaten bekäme der Linke Bodo Ramelow dann automatisch die meisten Ja-Stimmen - praktisch unabhängig davon, wieviele es sind.