Was die Bürger 2012 erwartet

Berlin (dpa) - Auf die Bundesbürger kommen auch im Jahr 2012 zahlreiche gesetzliche Änderungen zu: Zahnersatz wird teurer, der Einstieg in die Rente mit 67 beginnt. Einschnitte gibt es auch bei der Förderung der Solarenergie, während es für Hartz-IV-Empfänger und Pflegefälle etwas mehr Geld gibt.RENTE- Mit dem 1. Januar beginnt der stufenweise Einstieg in die Rente mit 67 - und zwar für alle, die 1947 geboren wurden und somit im Laufe des Jahres 65 werden.

Sie müssen einen Monat länger arbeiten, um eine abschlagfreie Rente zu bekommen. Ausnahmen gibt es nur für Schwerbehinderte und für Arbeitnehmer mit mindestens 45 Beitragsjahren. 2029 soll die schrittweise Anhebung der sogenannten Regelaltersgrenze auf 67 Jahre abgeschlossen sein. Der erste Jahrgang, den das betrifft, ist der Geburtsjahrgang 1964.

- Für Millionen Beschäftigte gibt es eine bescheidene Erleichterung beim Beitragssatz zur Rentenversicherung: Er sinkt von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttogehalts. Bei einem Durchschnittsverdienst von 2500 Euro beispielsweise ergibt das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Entlastung von jeweils 3,75 Euro im Monat.

- Bei Riester-Verträgen werden Regelungen vereinfacht, die in der Vergangenheit für großen Unmut sorgten, weil Betroffene nach Änderungen ihrer persönlichen Verhältnisse - meist aus Unkenntnis - eigentlich fällige Beiträge nicht bezahlten. Die Betroffenen sollten dann staatliche Fördergelder zurückzahlen. Künftig ist es in solchen Fällen jedoch problemlos möglich, die nichtgezahlten Beiträge nachträglich zu entrichten - dann müssen die Zulagen nicht zurückgezahlt werden. In diesem Zusammenhang wird auch ein Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr für mittelbar Zulageberechtigte eingeführt.

- Wer eine Renten- oder Lebensversicherung zur privaten Altersvorsorge neu abschließt, muss sich mit einem Garantiezins von nur noch 1,75 statt bisher 2,25 Prozent zufriedengeben.

HARTZ IV

- Der Regelsatz für Hartz-IV-Singles steigt um 10 auf 374 Euro, ein Plus von 2,74 Prozent. Die Erhöhung orientiert sich an der Entwicklung von Löhnen und Preisen. Den Staat kostet die Erhöhung etwa 570 Millionen Euro. In Paar-Haushalten steigt der Hartz-Satz um jeweils 9 auf 337 Euro. Bei Kleinkindern bis fünf Jahre gibt es ein Plus von 4 auf 219 Euro. Bei älteren Kindern bleiben die Regelsätze unverändert. Es gibt rund 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger, darunter knapp 1,7 Millionen Kinder unter 15 Jahren.

PFLEGE

- Die Pflege von Familienangehörigen wird ab diesem Jahr erleichtert. Mit der sogenannten Familienpflegezeit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden die Woche reduzieren - sofern der Arbeitgeber zustimmt. Um die Gehaltseinbußen währenddessen abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen. Wer zum Beispiel befristet von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle wechselt, erhält 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach der Rückkehr in den Vollzeitjob muss der gezahlte Vorschuss aber wieder abgearbeitet werden.

- Für Pflegebedürftige gibt es mehr Geld. Bei jenen, die zu Hause ambulant versorgt werden, steigt der Pflegesatz abhängig von der Pflegestufe zwischen 10 und 60 Euro im Monat. Bei Heimbetreuung bleiben die Pflegesätze für die Pflegestufen I und II unverändert, in der Stufe III und für Härtefälle werden künftig zwischen 40 und 93 Euro mehr bezahlt. Die Höchstsätze liegen dann in der ambulanten Pflege für die Pflegestufen I/II/III bei 450/1100/1550 Euro, im stationären Bereich bei 1023/1279/1550 Euro. In Härtefällen liegt der Pflegesatz ambulant und stationär bei jeweils 1918 Euro im Monat.

GESUNDHEIT

- Zahnersatz wird teurer. Kassenpatienten müssen für Kronen, Brücken und Prothesen tiefer in die Tasche greifen. Grund ist, dass die Krankenkassen nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung übernehmen. Was darüber hinausgeht, wird nach der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet - mit einem Aufschlag von durchschnittlich 6 Prozent. Privatversicherte werden grundsätzlich nach der GOZ abgerechnet, müssen also in jedem Fall für den Besuch beim Zahnarzt mehr bezahlen.

- Die Einkommensgrenze, bis zu der Krankenkassenbeiträge fällig werden (Beitragsbemessungsgrenze), steigt von 3712,50 Euro auf 3825,00 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze, unterhalb der sich Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Kasse versichern müssen, klettert von 49 500 auf 50 850 Euro im Jahr.

- Krankenkassen mit Geldproblemen müssen ihre Kunden acht Wochen vor der Schließung über eine drohende Insolvenz informieren und im Fall des Falles beim Kassenwechsel unterstützen. Die anderen Kassen sind verpflichtet, auch Kranke, Alte und Geringverdiener aufzunehmen.

STEUERN

- Die bisher unterschiedlichen Voraussetzungen für den Abzug von Kinderbetreuungskosten wie Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit der Eltern entfallen. Dadurch wird der Steuerabzug erheblich vereinfacht. Die bisherige Unterscheidung füllt ein ganzes Blatt der dreiseitigen „Anlage Kind“ in der Steuererklärung, hat aber praktisch keine steuerliche Bedeutung oder Auswirkung auf die Entlastungshöhe. Der Erklärungsaufwand wurde reduziert. Außerdem kommen mehr Eltern in den Genuss des Abzugs.

- Bei der Gewährung von Kindergeld und Freibeträgen wird auf die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern in der Schul- oder Berufsbildung verzichtet. Bisher entfallen Kindergeld und -freibetrag ab 8004 Euro Eigeneinkünften eines Kindes. Da aber ohnehin nur ein Prozent der volljährigen Kinder diese Grenze überschreitet, fällt die komplizierte Überprüfung komplett weg - die auch immer wieder Ursache von Einsprüchen und Klagen war.

- Die Berechnung der Entfernungspauschale wird vereinfacht. Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel müssen die anfallenden Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel nur noch in Ausnahmefällen für jeden einzelnen Tag belegt werden.

- Kleine und mittlere Firmen profitieren dauerhaft von einer Erleichterung bei der Umsatzbesteuerung. Unternehmen mit bis zu 500 000 Euro Umsatz müssen die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abführen, wenn ihre Kunden die Rechnung tatsächlich bezahlt haben. Die während der Finanzkrise eingeführte und ursprünglich bis Ende 2011 befristete Sonderregel („Ist-Besteuerung“) gilt unbegrenzt.

PFÄNDUNGSSCHUTZ

- Ein automatischer Guthabenschutz vor Pfändungen besteht ab dem 1. Januar nicht mehr auf dem normalen Girokonto. Dafür muss bei der Bank allerdings die Umwandlung in ein „Pfändungsschutzkonto“ beantragt werden - dort ist dann das Existenzminimum von monatlich 1028,89 Euro sicher. Bisher konnten Bankkunden Sozialleistungen wie Rente, Kindergeld oder Hartz-IV-Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang abheben, auch wenn schon eine Pfändung lief. Doch diese Sonderregelung endet am 31. Dezember 2011.

ARBEITSMARKT

- Die Förderung von Arbeitslosen wird gestrafft: So gibt es künftig höhere Hürden zum abgespeckten Gründungszuschuss für arbeitslose Existenzgründer. Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld, die die Beschäftigung während der zurückliegenden Finanz- und Wirtschaftskrise stabilisierten, fallen mit dem Jahreswechsel weg.

- Für die gesamte Zeitarbeitsbranche gilt ein nach Ost und West differenzierter Mindestlohn: Er liegt im Osten bei 7,01 Euro und im Westen bei 7,89 Euro. Für die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk müssen bundesweit mindestes 11,00 Euro bezahlt werden. Auch bei den Gebäudereinigern tritt ein neuer Mindestlohn in Kraft: In den alten Bundesländern sind es 8,82 Euro, in den neuen Ländern 7,33 Euro.

- Arbeitgeber, die die fünfprozentige Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte nicht erfüllen, müssen eine höhere Ausgleichsabgabe bezahlen. Firmen, bei denen die Quote zu mindestens 3 Prozent erfüllt ist, zahlen 115 Euro (plus 10 Euro) monatlich. Zwischen 2 und 3 Prozent liegt der Betrag bei 200 Euro (plus 20 Euro) und unter 2 Prozent bei 290 Euro (plus 30 Euro).

- Bulgaren und Rumänen erhalten künftig eine Arbeitserlaubnis für Deutschland, wenn sie einen Hochschulabschluss haben oder für eine Berufsausbildung ins Land kommen. Auch Erntehelfer aus diesen beiden Ländern dürfen jobben, wenn sie zu den in Deutschland geltenden Bedingungen eingestellt werden.

- Mit dem zweiten Schritt der Jobcenter-Reform erhöht sich die Zahl der Kommunen, die die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in eigener Regie - also ohne die Arbeitsagenturen - übernehmen. Deren Zahl steigt von bislang 67 um 41 auf 108 Landkreise und kreisfreie Städte.

ENERGIE

- Der Wechsel eines Strom- und Gasanbieters darf künftig höchstens noch drei Wochen dauern. Damit die Unternehmen diese Anforderung erfüllen können, räumte die Bundesnetzagentur eine Frist bis zum 1. April ein. Ab dann kann die Versorgung des Kunden durch den neuen Anbieter an jedem beliebigen Werktag beginnen - und nicht mehr erst zum 1. des nächsten Monats.

- Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll bis zum Jahr 2050 auf 80 Prozent steigen. Das sieht die ab Januar geltende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. Um die Kosten des Ausbaus im Griff zu halten wird die Solarförderung um weitere 15 Prozent gesenkt: Bei Sonnenstrom vom Hausdach fällt sie von 28,74 auf 24,43 Cent pro Kilowattstunde.

- Ab Februar müssen Stromanbieter ihre Kunden in Rechnungen umfassender informieren und über ihren Verbrauch aufklären. Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass die Rechnung dann Grafiken enthalten soll, aus denen hervorgeht, wie sich der eigene Verbrauch zu dem vergleichbarer Haushalte verhält. Dies soll helfen, den eigenen Verbrauch besser einzuschätzen und zu erkennen, wo es Einsparmöglichkeiten gibt. Bei Streit mit dem Anbieter können sich Verbraucher zudem an eine neue bundesweite Schlichtungsstelle wenden (www.schlichtungsstelle-energie.de).

- Netzausbau: Die Betreiber müssen zum 1. April erstmals einen nationalen Netzentwicklungsplan vorlegen - damit soll klar werden, wo welche neuen Stromtrassen für die Energiewende notwendig sind.

- Nach den Glühbirnen mit 100, 75 und 60 Watt wird im Laufe des neuen Jahres auch die 40 Watt-Birne aus den Geschäften verbannt. Ab 1. September dürfen sie nicht mehr produziert werden, vorher ausgelieferte Birnen dürfen aber noch verkauft werden. Glühbirnen wandeln nur fünf Prozent der Energie in Licht um, bei Sparlampen wird viel weniger Energie verschwendet.

VERKEHR

- Die Luftverkehrssteuer für Starts von deutschen Flughäfen wird zum 1. Januar gesenkt. Weil die Airlines dann in den EU-weiten Handel mit CO2-Verschmutzungszertifikaten einbezogen werden, sollen die nach Entfernung gestaffelten Steuersätze prozentual reduziert werden. Für kurze Strecken ist angedacht, dass statt 8 Euro ein Niveau von 7,50 Euro fällig wird. Der genaue Betrag wird aber erst bis Jahresende veröffentlicht.

ERNÄHRUNG

- Glutenfreie Lebensmittel müssen ab 1. Januar in der EU einheitlich gekennzeichnet werden. „Glutenfrei“ dürfen sie genannt werden, wenn sie höchstens 20 Milligramm pro Kilogramm enthalten. Bei maximal 100 Milligramm lautet die Aufschrift „mit sehr niedrigem Glutengehalt“. Gluten ist ein Eiweiß, das in den meisten Getreidesorten vorkommt. Menschen mit einer Unverträglichkeit müssen den Stoff meiden, da er die Darmschleimhaut schädigen kann.

TIERSCHUTZ

- Das in Deutschland schon bestehende Verbot von Legebatterien für Hennen gilt zum 1. Januar in der ganzen EU. Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) pocht darauf, dass es bei der Vermarktung keine Ausnahmen geben darf.

INTERNET

- Webseiten mit Kinderpornos werden künftig nicht mehr gesperrt, sondern komplett gelöscht. Das noch von der schwarz-roten Vorgängerregierung beschlossene und bereits ausgesetzte Sperrgesetz wird im Januar endgültig aufgehoben - zu welchem Datum genau, ist noch unklar, da das entsprechende Gesetz zwar von Bundestag und Bundesrat beschlossen ist, aber noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und veröffentlicht werden muss.