Wesentliche Beschlüsse der Euro-Gruppe zu Griechenland

Brüssel (dpa) - Die Euro-Gruppe und Griechenland haben sich vergangenen Freitag im Schuldenstreit grundsätzlich geeinigt und die nächsten Schritte für weitere Finanzhilfen an Athen vereinbart. Konkret soll das aktuelle Hilfsprogramm um vier Monate bis Ende Juni verlängert werden.

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Erst wenn das aktuelle Programm erfolgreich abgeschlossen ist, sollen die restlichen Hilfsgelder der Europäer ausgezahlt werden. Die Vereinbarungen und der Fahrplan:

REFORMLISTE: Bis heute soll die griechische Regierung eine erste Liste mit Reformen präsentieren, die auf den bereits bestehenden Vereinbarungen basieren. Athen kann durchaus Maßnahmen austauschen, soweit Haushaltsziele nicht gefährdet sind. Die „Institutionen“ - gemeint sind die EU-Kommission, die Europäische Zentralbank (EZB) und der Internationale Währungsfonds (IWF) - werden die erste Reformliste bewerten. Am Dienstag beraten dann die Finanzminister der Euro-Gruppe in einer Telefonkonferenz, ob sie einer Verlängerung zustimmen. Bis Ende April muss Athen eine endgültige Aufstellung ihrer Reformpläne vorlegen.

PROGRAMM: Das „Programm“ wird auf griechischen Wunsch offiziell nur noch „Master Financial Assistance Facility Agreement“ (MFFA) genannt. Wenn die „Institutionen“ und die Euro-Partner die erste Reformliste billigen, kann eine viermonatige Verlängerung des aktuellen Hilfsprogrammes der Europäer offiziell beschlossen werden. Ohne Verlängerung läuft das schon einmal gestreckte Programm am 28. Februar, um 24.00 Uhr, aus. Unter anderem der Bundestag muss einer Verlängerung zustimmen - voraussichtlich an diesem Freitag.

REFORMZUSAGE: Athen hat sich verpflichtet, Reformen nicht einseitig ohne Absprache mit den „Institutionen“ zurückzunehmen. Grundlage sind die bisherigen Auflagen, wobei die „bestehende Flexibilität bestmöglich“ genutzt werden soll. Die Athener Regierung darf keine Maßnahmen ergreifen, die die finanzielle Stabilität des Landes gefährden. Ziel sei, die Wachstums- und Beschäftigungsaussichten dauerhaft zu verbessern, Stabilität sicherzustellen und den Finanzsektor widerstandsfähig zu machen und soziale Fairness zu steigern, heißt es in der jüngsten Einigung.

RESTZAHLUNG: Nur wenn das aktuelle Programm erfolgreich abgeschlossen wird, soll Athen die restlichen Finanzhilfen erhalten. Das kann spätestens Ende Juni/Anfang Juli sein oder - sollte Athen schneller fertig sein - auch vorher. Es geht um 1,8 Milliarden Euro aus dem Euro-Rettungsfonds EFSF sowie Gewinne der EZB aus dem Verkauf griechischer Staatsanleihen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro. Die bereits ausgezahlten Kredite zur Stabilisierung der griechischen Banken werden an den Euro-Rettungsfonds EFSF zurück transferiert. Eine Zweckentfremdung soll so vermieden werden. Hier geht es dem Vernehmen nach um etwa 10,9 Milliarden Euro.

HAUSHALT: Griechenland muss Vorgaben für den Primärüberschuss - also ein Haushaltsplus ohne Zinszahlungen - erfüllen. Für 2015 aber sollen die „wirtschaftlichen Umstände“ berücksichtigt werden. Eine genaue Vorgabe für 2015 gibt es nicht. In den Folgejahren muss das bisherige Ziel von 4,5 Prozent der Wirtschaftsleistung eingehalten werden.