BODENHALTUNG: Sie ist am häufigsten. Die Tiere leben in einem geschlossenen Stall, in dem sie sich frei bewegen können. Maximal neun Hennen pro Quadratmeter Stallfläche sind zulässig.
FREILANDHALTUNG: Tagsüber muss jede Legehenne uneingeschränkten Zugang zu einem Auslauf von mindestens vier Quadratmetern haben. Für den Stall gelten die Vorgaben der Bodenhaltung.
ÖKOLOGISCHE ERZEUGUNG: Pro Stall dürfen nicht mehr als 3000 Legehennen gehalten werden. Es sind maximal sechs Hennen pro Quadratmeter Stallfläche erlaubt. Für jedes Tier muss es 18 Zentimeter Sitzstange sowie vier Quadratmeter Auslauffläche geben.
KÄFIGHALTUNG: Sie ist nach dem Verbot der traditionellen Käfighaltung stark zurückgegangen. Betriebe, die noch Hennen in Kleingruppen in sogenannten ausgestalteten Käfigen halten, müssen sich auch davon bis Ende 2025 (in besonderen Härtefällen bis zu drei Jahre länger) trennen.