Zschäpes Auftreten vor Gericht stößt auf Kritik
(Berlin) - Der Berliner Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler hat das Auftreten der Hauptangeklagten Beate Zschäpe beim NSU-Prozess in München kritisiert. „Ihr Auftritt war selbstbewusst bis arrogant“, sagte er der „Berliner Zeitung“ (Dienstag) nach dem ersten Prozesstag am Oberlandesgericht München.
„Sie schien sich im Glanz der Kameras zu sonnen und genoss es offenbar, im Mittelpunkt zu stehen.“ Daimagüler vertritt im NSU-Prozess zwei Opferfamilien. Er kritisierte die Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl als offenkundig unbegründet.
Die Anträge haben schon am ersten Prozesstag zu einer Unterbrechung der Verhandlung für eine Woche gesorgt. Sie soll nun am 14. Mai fortgesetzt werden. Neben Zschäpe müssen sich vier mutmaßliche Helfer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) in dem Prozess verantworten, der als einer der bedeutendsten in der Geschichte der Bundesrepublik gilt. Es handelt sich um den ehemaligen NPD-Funktionär Ralf Wohlleben und um Carsten S.. Sie sollen die Pistole besorgt haben, mit der neun Morde verübt worden waren. Beide sind wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. André E. und Holger G. wird die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.
Zschäpe soll mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den NSU gebildet haben, der für 10 Morde zwischen 2000 und 2007 verantwortlich gemacht wird. Ihr droht lebenslange Haft. Ihre beiden Komplizen hatten sich im November 2011 selbst getötet, um einer Festnahme zu entgehen.
Aus Sicht der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung,
Maria Böhmer (CDU), hat oberste Priorität, dass es durch den NSU-Prozess zu einer „vollständigen Aufklärung dieser menschenverachtenden Morde“ kommt. „Entscheidend ist, dass
verloren gegangenes Vertrauen wieder hergestellt wird“, sagte sie der „Passauer Neuen Presse“ (Dienstag). „Viele Migranten haben ihr Zutrauen zum deutschen Rechtsstaat und in seine Institutionen verloren.“ Wichtig für Deutschland sei die sorgfältige Aufarbeitung
der rechtsterroristischen Taten. „Dazu gehört auch die Frage,
warum die Opfer und ihre Familien lange Zeit unter falschem
Verdacht standen.“