Zu viele Pannen: Österreich muss Präsidenten erneut wählen

Wien (dpa) - Mit einem spektakulären Erfolg vor Gericht haben sich die Rechtspopulisten in Österreich eine zweite Chance auf das Präsidentenamt erstritten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob in einem bisher einmaligen Vorgang die Stichwahl vom 22. Mai wegen zahlreicher formaler Fehler auf.

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Damit kommt es im Herbst zu einem erneuten Duell zwischen dem von den Grünen unterstützten Alexander Van der Bellen und dem FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer.

Der Vorgang dürfte EU-weit einmalig sein. Es ist kein Fall bekannt, in dem eine landesweite Wahl in einem EU-Mitgliedsstaat wegen Unregelmäßigkeiten wiederholt werden musste. Das Urteil diene dem Ziel, „das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken“, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger.

Bei der Auszählung der Stimmen der Briefwähler war es Holzinger zufolge zwar nicht zu einem Wahlbetrug gekommen, aber Vorgänge wie das vorzeitige Öffnen und vorschriftswidrige Lagern der Kuverts sowie das teilweise Auszählen durch Unbefugte seien Grund genug für eine Neuauflage. Das Wahlgesetz sei streng auszulegen.

Die Amtsgeschäfte von Bundespräsident Heinz Fischer, der am 8. Juli aus dem Amt scheidet, übernimmt bis zur Neuwahl das Präsidium des österreichischen Parlaments, des Nationalrats. Zu diesem Präsidium gehört auch FPÖ-Kandidat Hofer.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache spricht von einem „heilsamen Schock“. Grund für Jubel gebe es aber trotzdem nicht. Nur weil keine Manipulationen der Stimmen festgestellt wurden, heiße es nicht, dass es keine gegeben habe.

FPÖ-Kandidat Hofer war nach der Auszählung der Briefwahlstimmen Van der Bellen nur um 31 000 Stimmen unterlegen. Es war das knappste Wahlergebnis in der Geschichte der Alpenrepublik. Die FPÖ hatte das Ergebnis Anfang Juni angefochten und Unregelmäßigkeiten in 94 der 117 Wahlbezirken moniert.

Nun starten beide Lager erneut in den Wahlkampf: Van der Bellen zeigte sich bereits siegessicher. „Wenn ich es einmal geschafft habe, kann ich es auch ein zweites Mal schaffen“, so der 72-jährige Wirtschaftsprofessor. Bei der Finanzierung setze er auf private Spenden. Auch die FPÖ habe sich bereits vorbereitet: „Aber wir wollen die österreichische Bevölkerung nicht mit einem Dauerwahlkampf plagen“, sagte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl.

Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) erklärte, man dürfe die Situation nicht überbewerten. Die Anfechtung der FPÖ nahm er in Schutz. Es wäre „grundfalsch, denjenigen, der auf den Missstand aufmerksam macht, Schuld zuzusprechen“.

Bundespräsident Fischer, der zwölf Jahre an der Spitze Österreichs gestanden hat, lobte die Richter. „Die Demokratie hat eine Bewährungsprobe bestanden.“ Er sei stolz auf die Entscheidung. Die Neuauflage der Wahl wird den Steuerzahler laut Innenministerium rund zehn Millionen Euro kosten. Der Urnengang werde vermutlich Ende September oder Anfang Oktober stattfinden. Die Regierung will kommende Woche darüber beraten.

Zur Klärung der FPÖ-Vorwürfe hatte der VfGH an mehreren Verhandlungstagen 67 Zeugen aus den Wahlbezirken angehört. Zahlreiche Wahl-Verantwortliche räumten bei Befragungen Regelverstöße bei der Auszählung der Briefwahlstimmen ein. Demnach wurden etliche Vorschriften verletzt.

Das Gericht untersagte auch die vorzeitige bundesweite Weitergabe von Teilergebnissen der Bundespräsidenten-Stichwahl an Medien und Forschungsinstitute. Dieser Vorgang sei einer der Gründe für die bundesweite Aufhebung der Stichwahl, sagte Holzinger. „Diese Veröffentlichung verstößt gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl“, so der Präsident. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Weitergabe an ausgewählte Empfänger von Einfluss auf das Ergebnis sein konnte.

Innenminister Wolfgang Sobotka will nun zusammen mit Außenminister Sebastian Kurz (beide ÖVP) dafür sorgen, dass in den Bezirken, die Fehler gemacht hatten, Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) eingesetzt werden. Ob es in den Behörden personelle Konsequenzen geben werde, sei noch unklar, meinte Sobotka.