Apple siegt im Tablet-Streit über Samsung

Der Galaxy Tab aus Südkorea darf nicht auf dem deutschen Markt verkauft werden, weil er dem iPad zu ähnlich sieht.

Düsseldorf. Samsung darf seinen neuen Tablet-PC Galaxy Tab 10.1 nicht in Deutschland auf den Markt bringen. Grund: Das Gerät sieht dem iPad des Herstellers Apple zu ähnlich. Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte am Donnerstag die Einstweilige Verfügung mit dem Verkaufsverbot. Der koreanische Hersteller kündigte an, er werde umgehend in Berufung gehen. Für ein europaweites Verkaufsverbot — wie von Apple gefordert — fühlte sich die Kammer nicht zuständig. (Aktenzeichen: 14c O 194/11)

Apple hatte gegen seinen südkoreanischen Konkurrenten eine Einstweilige Verfügung erwirkt, weil das neue Samsung-Gerät, das eigentlich schon zur Berliner Funkausstellung präsentiert werden sollte, dem iPad von Apple zu ähnlich sehe. Grundlage der Entscheidung war ein sogenanntes Geschmacksmuster, das Apple bereits 2004 als Zeichnung beim Deutschen Patent- und Markenamt hinterlegt hatte.

Die minimalistische Form mit den abgerundeten Kanten und einem dünnen Rand am Gehäuse sei von Samsung übernommen worden. Es gebe andere Hersteller ähnlicher Geräte, deren Design optisch ganz anders sei. Damit gebe es für Samsung keine technischen Notwendigkeiten, warum der Galaxy Tab genau so aussehen müsse.

In dem Verfahren ging nicht um Patente auf Software oder Technik. Das Verfahren ist Teil eines weltweiten Konflikts von Apple und Samsung. Im Visier steht dabei auch das Google-Betriebssystem Android, mit dem die Galaxy-Geräte laufen.

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