Grundsteuer Für Privatimmobilien wird es teurer
DÜSSELDORF · Stadt Recklinghausen hat schon einen Überblick, wie sich die neue Grundsteuer auswirkt.
Wie viel Grundsteuer Haus- und Wohnungseigentümer bezahlen müssen – beziehungsweise deren Mieter, wenn es sich um eine vermietete Immobilie handelt – erfährt man durch den entsprechenden Grundsteuerbescheid. Doch nachdem das Bewertungsverfahren nun geändert wurde, dürften Privatimmobilien im Verhältnis zu Geschäftsimmobilien höher bewertet werden. Wie das in jedem Einzelfall aussieht, wird sich zeigen, wenn ab der zweiten Jahreshälfte die neuen Grundsteuerbescheide verschickt werden. Doch Städte- und Gemeindebund NRW und Städtetag NRW warnen bereits vor einer teils drastischen Verschiebung (wir berichteten). Aus dem Finanzministerium NRW heißt es dagegen: „Es ist nicht zutreffend, dass es durch die Anwendung des Bundesmodells pauschal eine höhere Besteuerung von allen Wohn- und niedrigere Besteuerung von Gewerbeimmobilien geben wird.“
Konkrete Zahlen gab es bisher wenig. Doch die Stadt Recklinghausen hat auf Nachfrage dieser Zeitung bestätigt, dass die Tendenz deutlich in die Richtung geht, die die kommunalen Verbände befürchten. Zwar ist die Übersicht der Ruhrgebietsstadt noch nicht ganz vollständig, doch immerhin hat das Finanzamt Recklinghausen bis Anfang November 2023 bereits rund 77 Prozent der zu bewertenden Grundstücke im Stadtgebiet bewertet. Bleibt es beim bisher von der Stadt angewandten Hebesatz, so stellt sich danach die Grundsteuerlast nach neuem Recht so dar: Für ein unbebautes Grundstück wird die Steuerbelastung um 43,2 Prozent steigen. Bei einem Einfamilienhaus um 24,9 Prozent. Bei einem Zweifamilienhaus um 13,7 Prozent. Bei Wohnungseigentum steigt die Belastung um 7,2 Prozent. Die auf ein Geschäftsgrundstück anfallende Grundsteuer sinkt dagegen um 59,7 Prozent, bei einem gemischt genutzten Grundstück sind es 45,1 Prozent weniger als bisher.
Eine Sprecherin der Stadt Recklinghausen sagt dazu: „Diese durchschnittlichen Abweichungen beziehen sich auf die genannte Datenbasis von rund 77 Prozent der insgesamt zu bewertenden Grundstücke und ist insofern noch unvollständig. Es lassen sich jedoch schon eindeutige Tendenzen ablesen, die auch in anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen festgestellt werden. Es ist daher mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich diese Auswirkungen auch nach vollständiger Bewertung aller Grundstücke durch das Finanzamt nicht mehr grundlegend verändern werden. Damit würden ab dem Jahr 2025 Geschäftsgrundstücke deutlich entlastet und Wohngrundstücke/unbebaute Grundstücke belastet.“
Der Hilferuf von Städte- und Gemeindebund NRW und Städtetag NRW in Richtung Land, hier noch einzugreifen, verhallt indes. Auf Nachfrage dieser Zeitung heißt es aus dem NRW-Finanzministerium: „Die Belastung für das einzelne Grundstück kann je nach Lage und Kommune unterschiedlich ausfallen. Dies hängt auch von der Höhe des Hebesatzes der jeweiligen Kommune ab, den diese im Rahmen ihrer Selbstverwaltung festlegen und über den sie eigenständig über die finanziellen Auswirkungen für ihre Bürgerinnen und Bürger entscheidet.“