Willich verschickt Jahresbescheide 2024 Stadt rechnet mit vielen Rückfragen zur Grundsteuer

Willich · Die Stadt Willich verschickt in diesen Tagen die Jahresbescheide 2024 zu Steuern und sonstigen Abgaben. Die Grundsteuerreform schlägt sich darin noch nicht nieder. Gleichwohl rechnet die Stadtverwaltung mit vielen Fragen von Bürgern.

In den Jahresbescheiden geht es nicht nur um die Grundsteuer, sondern auch um grundstücksbezogene Abgaben.

In den Jahresbescheiden geht es nicht nur um die Grundsteuer, sondern auch um grundstücksbezogene Abgaben.

Foto: dpa/Jens Büttner

(biro) Wenn die Stadt Willich zu Jahresbeginn die Jahresbescheide über Steuern und sonstige Abgaben verschickt, laufen im Rathaus die Telefone heiß. Das sei jedes Jahr so, sagt Stadtsprecher Michael Pluschke. Entsprechend rechneten die Mitarbeitenden auch in diesem Jahr mit vielen Anrufen, weil Bürgerinnen und Bürger Fragen dazu hätten. In den Bescheiden geht es nicht nur um die Grundsteuer, sondern auch um die grundstücksbezogenen Abgaben, also um Straßenreinigung, Abfall, Regenwasser und die Verbandsumlage.

Die meisten Fragen kämen bei der Verwaltung üblicherweise an, wenn ein Grundstück in der zweiten Jahreshälfte verkauft und noch nicht umgeschrieben worden sei, erklärt Annemarie Poos-Zurheide vom Team Steuern und Gebühren im Geschäftsbereich „Zentrale Finanzen“ der Stadt Willich. In diesem Jahr rechnet die Stadtverwaltung aber vor allem mit vielen Anfragen wegen der Grundsteuerreform: Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen hatten aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden müssen; das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. In der Folge waren Eigentümerinnen und Eigentümer bis Ende Januar 2023 gehalten, bei den Finanzämtern ihre Feststellungserklärungen zur Grundsteuerreform einzureichen, die Finanzämter verschickten dann die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide an die Eigentümer. Der errechnete Grundsteuerwert habe noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer, hieß es von den Finanzämtern. Die Kommunen setzten ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechneten dann mit diesen die zu zahlende Grundsteuer.

Und so weit ist es noch nicht: Die Umsetzung der Grundsteuerreform erfolgt erst mit den Jahresbescheiden 2025. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Denn dort rechnet man damit, dass viele Bürgerinnen und Bürger anrufen, wenn sie den Jahresbescheid 2024 in den Händen halten. Und sich wundern, warum alles beim Alten geblieben ist. „Viele werden sich fragen, warum im Jahresbescheid noch der alte Grundsteuermessbetrag angegeben ist“, sagt Poos-Zurheide. Doch es sei erst im kommenden Jahr so weit, weshalb die Stadtverwaltung den aktuellen Jahresbescheiden nun auch ein Merkblatt mit Informationen zur Grundsteuerreform beifügt.

Wer darüber hinaus Fragen hat, kann anrufen, muss aber damit rechnen, dass das Team vom 15. Januar bis etwa Ende Februar aufgrund der erwarteten Menge an Rückrufen nicht immer gleich erreichbar ist. Anliegen können Bürgerinnen und Bürger auch per E-Mail mitteilen an steueramt@stadt-willich.de.

(biro)