Städtetag NRW warnt Höhere Grundsteuer für Immobilien in NRW befürchtet

Düsseldorf · Der Ärger mit dem Ausfüllen der Formulare zur neuen Grundsteuer dürfte noch vielen Menschen in schlechter Erinnerung sein. Doch es zeichnet sich ein weiteres Ärgernis für Eigentümer von Immobilien ab.

Die Grundsteuer trifft Eigentümer von Immobilien. Und wenn diese vermietet sind, tragen die Mieter die Last.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Der Ärger mit dem Ausfüllen der Formulare zur neuen Grundsteuer dürfte noch vielen Menschen in schlechter Erinnerung sein. Doch es ist wie beim Schreiben einer Klassenarbeit – die Note, in diesem Fall die Höhe der Grundsteuerschuld in Euro, kommt erst noch. Und da zeichnet sich ein weiteres Ärgernis für Eigentümer privater Immobilien ab. Und für Mieter, auf die die Grundsteuer bekanntlich per Nebenkostenrechnung abgewälzt wird. Deren Steuerlast könnte drastisch steigen, vielleicht um ein Drittel, vermuten Experten.

Immobilieneigentümer werden wohl im zweiten Halbjahr 2024 per Grundsteuerbescheid erfahren, wie viel Grundsteuer sie demnächst bezahlen müssen. Schon im Sommer vergangenen Jahres hatte der Städtetag NRW darauf hingewiesen, dass es bei der Neuberechnung der Grundsteuer zu einer Lastenverschiebung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken kommen werde. In der Weise, dass Wohngrundstücke stärker belastet werden als Geschäftsgrundstücke. Die Landesregierung solle dafür sorgen, dass es nicht dazu komme. Aber der Ruf verhallte.

Städtetag NRW: Land sollte jetzt schnell tätig werden

Das Grundsteueraufkommen bringt den Kommunen etwa vier Milliarden Euro jährlich ein. Sie benötigen es dringend für die Finanzierung ihrer Aufgaben wie Kinderbetreuung, Schulen, öffentlichen Nahverkehr, Kultur oder Vereine. Die Städte und Gemeinden sollen infolge der durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig gewordenen Grundsteuerreform insgesamt keine Einbußen bei ihren Einnahmen haben. Da sich aber abzeichnet, dass Eigentümer von Geschäftsgrundstücken nach neuem Recht bei der Bewertung günstiger abschneiden werden als Privateigentümer, könnten diese entsprechend höher belastet werden.

Auf Nachfrage dieser Zeitung sagt Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetags NRW: „Die Städte in Nordrhein-Westfalen setzen sich dafür ein, dass vermieden wird, dass es durch die Reform zu einer Lastenverschiebung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken kommt und Wohngrundstücke stärker belastet werden als Geschäftsgrundstücke. Das zeigen bereits vorliegende Grundstückbewertungen in einigen Städten.“ Das Land habe das Instrument in der Hand, dies zu verhindern, sagt Dedy. Mit eigenen Landesmesszahlen könne und solle das Land hier schnell tätig werden. „Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie die Grundsteuermesszahlen für Geschäftsgrundstücke anhebt und so diese systematischen Mehrbelastungen für Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümer verhindert.“

Die Grundsteuermesszahl ist eine Rechengröße bei der Festlegung der Grundsteuer. Sie bestimmt den Anteil vom Grundstückswert, der zur Steuerberechnung herangezogen wird.

Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, schlägt in die gleiche Kerbe wie der Städtetag NRW: „Es kann nicht sein, dass Wohngrundstücke teurer werden, während Gewerbegrundstücke profitieren. Die Landesregierung muss jetzt handeln, und sie hat auch den Hebel dazu in der Hand. Das Land kann die Grundsteuerreform korrigieren und über die Messzahl diese höhere Belastung für Wohngrundstücke verhindern.“ Andere Bundesländer wie zum Beispiel Sachsen machten es vor, sagt Baer. Dem müsse auch NRW folgen, „denn Wohnen darf nicht noch teurer werden“.

Das NRW-Finanzministerium hingegen verweist darauf, dass die Kommunen über Gestaltungsmöglichkeiten sowohl bei der Grundsteuer als auch bei der Gewerbesteuer verfügten. Die Kommunen legten die Hebesätze zur Grundsteuer im Rahmen ihrer Selbstverwaltung fest. So entschieden sie eigenständig über die finanziellen Auswirkungen für ihre Bürger.

Dazu sagt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Nordrhein-Westfalen ist bundesweit ohnehin schon Hochsteuerland bei der Grundsteuer. Die höchsten Hebesätze und auch den höchsten Durchschnitt haben wir in NRW. Es ist unverantwortlich, dass das Finanzministerium eine vernünftige und landesweit gültige Korrektur ablehnt und das Problem auf die Rathäuser abschiebt.“ Wegen der Tatenlosigkeit der schwarz-grünen Landesregierung würden die Kommunen flächendeckend gezwungen sein, die Hebesätze im großen Stil zu erhöhen.

Ralf Witzel, finanzpolitischer Sprecher der FDP im Landtag, wirft NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) vor, dass dieser sich „aus seiner Verantwortung zieht und die Augen vor den Folgen seines Grundsteuermodells  verschließt“. Witzel fordert, dass die Grundsteuerreform insgesamt keine Mehrbelastungen nach sich ziehen dürfe. „Deshalb fordern wir Schwarz-Grün nun dazu auf, mit der Anpassung der Steuermesszahlen zumindest die steuerliche Benachteiligung von Wohngrundstücken zu verhindern.“